Aktuelles aus dem Verbraucherrecht

In dem gut besuchten Seminar leiteten Axel Anderl und Martina Grama in gewohnt souveräner „Doppelconférence“ durch die Untiefen des VRUG.

Mit zahlreichen Praxisbeispielen untermalt, konnten die Vortragenden die Problematik des Verbraucherrechts iZm dem Fernabsatz aufzeigen und von einer quasi Vollharmonisierung berichten.

Insbesondere wurde an mehreren Stellen aufgezeigt, dass das neue Gesetz bei weitem nicht alles abschließend und eindeutig regelt und auf Unternehmen definitiv mehrere „Klarstellungsklagen“ des VKI zukommen werden. Der Gesetzgeber hat laut Vortragenden einige Möglichkeiten ausgelassen um klare Regelungen zu treffen und statt dessen (absichtlich?) einige Unklarheiten im Gesetz aufrecht erhalten, die nicht zur Rechtssicherheit beitragen.

Die neuen Regelungen des VRUG, sehen viele neue Pflichten für Unternehmen vor, deren Einhaltung einige Aufwände bedeutet und vor allem das rasche Inkrafttreten ohne eine Übergangsfrist, wirkt sich besonders negativ auf, insbesondere kleinere, Unternehmen aus.