
bei der Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch
Österreich hat in Umsetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ("Info-Richtlinie") seit Juli 2003 auch die Erlaubtheit privater Kopien aus dem Internet neu geregelt (§ 42 UrhG). Demnach wäre es zulässig, ein "Werk" zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Ist dann aber auch die Privatkopie von einem gestohlenen Werk erlaubt?
Ausgehend vom sog Dreistufentest des Art 5 Abs 5 InfoRL und den Implikationen einer verfassungskonformen Interpretation von § 42 Abs 4 UrhG - insb bezüglich Eigentumsgarantie und Kunstfreiheit - kommt der Autor zum Schluss, dass vom Erfordernis der rechtmäßigen Herstellung der Privatkopie nicht abzugehen ist.