
Praxiskommentar
Seit dem In-Kraft-Treten des neuen E-Commerce-Gesetzes am 1. 1. 2002 müssen alle Anbieter von "Diensten der Informationsgesellschaft", darunter sind - vereinfacht gesagt - alle kommerziellen Webauftritte vom echten Webshop bis zur Werbeseite zu verstehen, Anpassungen an ihrem Webauftritt vornehmen, um den Gestaltungsvorschriften und Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes zu entsprechen.
Der Kurzkommentar mit Erläuterungen informiert umfassend über die neuen Bestimmungen, bietet praxisnahe Informationen und beantwortet viele offene Fragen, wie:
- Welche Vorschriften und Informationspflichten sind bei einem Webauftritt zu beachten?
- Wie gestaltet man einen Webshop?
- Welche Haftungsfragen stellen sich für Provider und Setzer von Hyperlinks?
Der Kommentar bietet praxisnahe Informationen aus erster Hand: Die beiden Autoren waren von der Entstehung der E-Commerce-Richtlinie auf EU-Ebene bis zur Umsetzung in Österreich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.