
Auf Grundlage des TKG 2003
Seit 1. Jänner 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Österreich vollkommen liberalisiert. Gleichzeitig wurde über umfangreiche wirtschaftslenkende Maßnahmen im Wege der “Re-Regulierung“ dafür gesorgt, dass der Eintritt neuer Wettbewerber am Telekommunikationsmarkt zu Lasten des früheren Monopolisten erleichtert wurde.
Nach über 5 Jahren ist am 20. August 2003 ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) in Kraft getreten, das der Reduktion der Regulierungsintensität und damit dem Übergang zum normalen Wettbewerb dienen kann. Die Entscheidung darüber wurde aber weniger vom Gesetzgeber getroffen, als vielmehr der Telekom-Regulierungsbehörde überlassen. Der Bereich, der prinzipiell der Regulierung unterliegt, wurde unter dem Schlagwort “Technologieneutralität“ auf alle erdenklichen elektronischen Kommunikationsformen inklusive Internet erweitert. Die Frage, ob auch dort überall reguliert werden soll und inwieweit Regulierung reduziert werden soll, entscheidet die im Rahmen der neuen “Flexibilität“ einen noch größeren Ermessensspielraum genießende Regulierungsbehörde. Da diese bisher nicht gerade zurückhaltend agiert hat, darf man auf ihre freiwillige Selbstbeschränkung gespannt sein. Gleichzeitig wurden der Europäischen Kommission erweiterte Kompetenzen auf den nationalen Telekom-Märkten eingeräumt, damit sie die Entwicklung eines europäischen Telekommunikations-Binnenmarktes schneller vorantreiben kann.
In den zentralen Bereichen des (einseitigen) Netzzugangs und der (wechselseitigen) Zusammenschaltung zu bzw. von Telekom-Netzen ist das neue Gesetz zwar etwas klarer formuliert, aber inhaltlich gegenüber dem früheren Gesetz kaum weiterentwickelt worden. Interessant ist jedoch die — noch kurzfristig verzögerte — Möglichkeit, auch den Mobilnetzbetreiber trotz Beibehaltung der bisherigen Nummer inklusive Vorwahl zu wechseln.