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| Ordentliches Mitglied | Ordentliche Mitglieder sollten besondere (wissenschaftliche) Leistungen im Bereich des Informationsrechts erbracht haben. Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Teilnehmer oder Absolventen des Postgradualen Universitätslehrganges für Informationsrecht und Rechtsinformation (www.informationsrecht.at) können als Ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder haben die Ideen von der IG IT-LAW aktiv zu tragen. Sie haben innerhalb zweier Vereinsjahre mindestens eine IG IT-LAW.AT Veranstaltung zu besuchen. Über die Aufnahme in die IG IT-LAW.AT entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme hat ohne Gegenstimme zu erfolgen und kann ohne Angabe von Gründen unterbleiben. Der Vorstand hat tunlichst auch andere Mitglieder über ihre Meinung zu Neuaufnahmen zu befragen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag wurde von der Generalversammlung auf EURO 25,-- / Vereinsjahr (entspricht Universitätsjahr) festgesetzt. |
| Unterstützendes Mitglied | Unterstützende Mitglieder fördern der Verein durch erhöhte Mitgliedsbeiträge (EURO 330,--). Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Für ihre Aufnahme gilt Obgenanntes entsprechend. Unterstützende Mitglieder werden auf der Website entsprechend präsentiert. |
| Ehrenmitglied | Ehrenmitglieder werden über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt. Sie sind nicht verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. |