Arten von Mitgliedschaften und Beitritt zum Verein

MitgliedIT-LAW.AT-Mitglieder erhalten bei allen Veranstaltungen von IT-LAW.AT Ermäßigungen und erhalten Zugang zu geschlossenen IT-LAW.AT-Veranstaltungen. Auf www.it-law.at gibt es einen "Mitglieder"-Bereich, in dem interne Texte, Links, Daten und Tipps ausgetauscht. IT-LAW.AT-Mitglieder sind unter nachname@it-law.at zu erreichen.
Autor Autoren werden unter "autoren" geführt (mit e-Mail, Website und Lebenslauf). Um Autor auf www.it-law.at zu werden, müssen Sie nicht Mitglied des Vereines sein. Bitte übermitteln Sie Ihren Beitrag, den Sie publizieren wollen an die Redaktion von IT-LAW.AT: redaktion@it-law.at.
Besucher Haben die Möglichkeit die öffentlichen IT-LAW.AT-Publikationen und IT-LAW.AT-Termine zu lesen und aktiv am Diskussionsforum teilzunehmen.


Arten der Mitgliedschaft bei IT-LAW.AT


Ordentliches MitgliedOrdentliche Mitglieder sollten besondere (wissenschaftliche) Leistungen im Bereich des Informationsrechts erbracht haben. Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Teilnehmer oder Absolventen des Postgradualen Universitätslehrganges für Informationsrecht und Rechtsinformation (www.informationsrecht.at) können als Ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder haben die Ideen von der IG IT-LAW aktiv zu tragen. Sie haben innerhalb zweier Vereinsjahre mindestens eine IG IT-LAW.AT Veranstaltung zu besuchen.

Über die Aufnahme in die IG IT-LAW.AT entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme hat ohne Gegenstimme zu erfolgen und kann ohne Angabe von Gründen unterbleiben. Der Vorstand hat tunlichst auch andere Mitglieder über ihre Meinung zu Neuaufnahmen zu befragen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag wurde von der Generalversammlung auf EURO 25,-- / Vereinsjahr (entspricht Universitätsjahr) festgesetzt.
Unterstützendes MitgliedUnterstützende Mitglieder fördern der Verein durch erhöhte Mitgliedsbeiträge (EURO 330,--). Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Für ihre Aufnahme gilt Obgenanntes entsprechend. Unterstützende Mitglieder werden auf der Website entsprechend präsentiert.
EhrenmitgliedEhrenmitglieder werden über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt. Sie sind nicht verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Wenn Sie Mitglied werden wollen, bitte treten Sie mit uns in Kontakt: office@it-law.at    
 

 
23.02.2012
24.02.2012
15.03.2012
 
jusIT 2012, 174
Medien und Recht, 262
Medien und Recht, 287