Aus Anlass der OGH-E 2 Ob 108/07g, wonach e-Mail-Sendeprotokoll keinen Anscheinsbeweis für den Erklärungszugang liefert. Damit wird quasi die Verpflichtung eingeführt, sich den Empfang einer e-Mail (auf einem sicheren Kommunikationsweg) bestätigen zu lassen.