Das “Tertium” als erster Schritt zum internetfitten Urheberrecht

Jusletter IT 5. Oct 2011


Magazin:
Jusletter IT
Autor:
Sammer/Schubert

Abstract:

Die Zukunft ist digital. Um das Urheberrecht «internetfit» zu machen, schlagen die Autoren folgende Lösung vor: Zwischen privater und öffentlicher Nutzung gibt es einen Graubereich (tertium). Zu diesem Graubereich gehören Sachverhalte, die weder eindeutig dem privaten, noch dem öffentlichen Bereich zuzuordnen sind. Als Beispiel sei auf Verwertungshandlungen am Arbeitsplatz verwiesen, die mangels persönlicher Bande unter Arbeitskollegen als öffentlich zu qualifizieren sind. Sachverhalte dieses Graubereichs sollen anhand einer Prüfung, die sich am Drei-Stufen-Test orientiert, entweder dem privaten oder dem öffentlichen Bereich zugeordnet werden.



 

 
25.05.2012
13.07.2012
07.11.2012
 
jusIT 2012, 174
Medien und Recht, 262
Medien und Recht, 287