Mit der Rundfunkrechtsnovelle 2010, BGBl. I Nr. 50/2010, wurden in Umsetzung der Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie unter anderem audivusuelle Mediendienste auf Abruf der Regulierung nach dem AMD-G unterworfen. Der Autor stellt den rechtlichen Rahmen und Kriterien zur Abgrenzung des Begriffs "Abrufdienst" dar.