Keyword Advertising stellt eine seit Jahren gängige Form der Internetwerbung dar, die es ermöglicht in den Trefferlisten der Suchmaschinen bessere Ergebnisse zu erzielen. Dabei bucht ein Werbender ein oder mehrere Schlüsselwörter (Keywords) vom Anbieter einer Plattform für Suchmaschinenwerbung. Diese bestimmen in der Folge, bei welcher Suche der Nutzer die Werbung eingeblendet wird. Problematisch sind dabei vor allem Aspekte des Markenrechts, wenn der Werbende als Keyword einen markenrechtlich geschützten Begriff verwendet. Von den im März 2010 ergangenen Entscheidungen des EuGH erhofften sich viele Rechtsunterworfene Antworten auf umstrittene Fragen. In einigen Punkten konnte die Entscheidung des EuGH jedoch nicht zu mehr Rechtssicherheit führen.