IT-LAW.AT-Zusammenfassung: Da Qualitäts- und Werbefunktion auch durch nicht kennzeichenmäßige Benutzungshandlungen beeinträchtigt werden können, fragt sich, ob auch ohne kennzeichenmäßige Benutzung die Marke Schutz genießt, was von der hA in Ö abgelehnt wird, aber uU durch neuere Rspr des EuGH ("BMW", "Arsenal FC", "Spielauto-OPEL") "aufgeweicht" wird - es könnte an die Stelle der kennzeichenmäßige Benutzung das Element der Beeinträchtigung treten.