OGH: Die Verwendung eines fremden Fotos für eigene Publikationen ohne Genehmigung des Fotografen/Rechteinhabers kann nur dann ausnahmsweise durch Art. 10 EMRK gerechtfertigt sein, wenn damit eine Kritik an dem Bild (Schutzgegenstand) selbst oder seiner Verwendung in einer Zeitung zum Ausdruck gebracht werden soll; wird das Bild dagegen nur als Illustration für ein Ereignis verwendet und wird über dieses Ereignis berichtet, kann dies nicht die genehmigungslose Verwendung des Fotos rechtfertigen. (OGH 9.11.2010, 4 Ob 172/10p, Anmerkung Michel M. Walter)