Netzneutralität bezeichnet das bisher in der Praxis weitgehend geübte Prinzip der unterschiedslosen Datenübertragung durch Internet-Access-Provider, mit gleicher Geschwindigkeit ohne Unterscheidung nach Inhalt, Absender oder Empfänger. Einschränkungen der Netzneutralität sind nur im Rahmen des geltenden Kartell- und Konsumentenschutzrechts zulässig. Darüber hinaus bestehen weitgehende Informationspflichten nach dem TKG 2003 sowie das Risiko, das Haftungsprivileg des § 13 ECG zu verlieren.