Der OGH hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt (20.05.2008, 4 Ob 18/08p). Das Unternehmen darf nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr angebotenen Dienste kostenlos seien. Die klagende Bundesarbeitskammer hat zudem durchsetzen können, dass das Urteil auf Kosten der Beklagten in der Kronen Zeitung, der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird.