Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der - in der
VorratsdatenspeicherungsRL nicht normierten - Frage der Kostentragung
für die Implementierung und den Betrieb der erforderlichen Überwachungs-
und Speicherinfrastruktur bei den Betreibern und Anbietern. Dazu wird
überblicksartig auf die dadurch (potenziell) berührten Grundrechte, die
einschlägige Judikatur des VfGH zur staatlichen Inpflichtnahme Privater
und den vorliegenden zweiten Ministerialentwurf zur Umsetzung der RL in
österreichisches Recht eingegangen.