Virtuelle Welten sind längst über den «Spielstatus» hinausgewachsen. Dennoch findet gerade in Virtuellen Spielwelten ein reger Handel mit virtuellen Gegenständen statt. Dabei ist der rechtliche Status dieser virtuellen Güter großteils ungeklärt. Die Entwickler von Virtuellen Welten versuchen überwiegend durch ihre AGB die größtmögliche Kontrolle über die Inhalte zu behalten und schließen somit den Nutzer als Rechteinhaber von virtuellen Gegenständen aus. Dieser Aufsatz beschreibt die rechtliche Einordnung von virtuellen Gegenständen in verschiedenen Rechtsordnungen und nimmt eine eigene Bewertung vor.