Wenngleich in den vergangenen Jahren ganz allgemein eine erhebliche Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Fragestellungen eingesetzt hat, sind gerade an der Schnittstelle von Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht viele Detailprobleme noch nicht abschließend geklärt bzw. Gegenstand umfangreicher Diskussionen: Dies gilt insbesondere für (grenzüberschreitende) Umstrukturierungsvorgänge wie Verschmelzungen und Spaltungen, die angesichts der fortschreitenden Globalisierung für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die zentrale Frage, ob derartige Maßnahmen überhaupt datenschutzrechtlich relevant sind, ist in der Lehre nach wie vor umstritten. Der vorliegende Beitrag unternimmt in diesem Zusammenhang am Beispiel der Aktiengesellschaft einen neuerlichen Lösungsversuch.