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25.05.2012

Vorratsdatenspeicherung: dem Grunde nach Unrecht!

Von: Max Mosing

IT-LAW.AT unterstützt das Engagement seiner Mitglieder im Informationsrecht und Engagement bedeutet auch, den Finger gegen drastische Fälle bedenklicher Gesetzgebung zu erheben. Michael Seitlinger und Gerald Otto brachten gestern gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie Beschwerde beim VfGH ein. Damit setzen sie ein unvermissverständliches Zeichen, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte darstellt.

In den vergangenen Wochen, Monaten und sogar Jahren wurde intensiv über die Umsetzung der aus Anlass vergangener Terroranschläge in London und Madrid erlassenen EU-Richtlinie nicht nur in Österreich diskutiert. Vom Anwendungsbereich bis zum Geheimnisschutz von privilegierten Personenkreisen wurde vieles an der Vorratsdatenspeicherung generell oder speziell kritisiert. In einigen Ländern wurden aufgrund dieser Umsetzungsproblematik auch nationale Bestimmungen aufgehoben. Tatsächlich aber geht es um die - immer noch unbeantwortete - Grundfrage, ob dieses Institut der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten als solches überhaupt mit den Grundrechten jedes einzelnen unbescholtenen Bürgers vereinbar ist. Ausschließlich auf diese Grundfrage fokussiert sich daher auch der von Gerald Otto (Cabjolsky & Otto Rechtsanwälte) namens des Beschwerdeführers Michael Seitlinger eingebrachte Schriftsatz. Nun liegt es beim VfGH (oder im Vorlagefall beim EuGH), dies zu beurteilen. Wir dürfen also gespannt sein, ob der VfGH diesen Ball auch aufnimmt.



 

 
20.06.2013
14.06.2013
24.05.2013
 
jusIT 2012, 174
Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht, 191
Medien und Recht, 287