In den vergangenen Wochen, Monaten und sogar Jahren wurde intensiv über die Umsetzung der aus Anlass vergangener Terroranschläge in London und Madrid erlassenen EU-Richtlinie nicht nur in Österreich diskutiert. Vom Anwendungsbereich bis zum Geheimnisschutz von privilegierten Personenkreisen wurde vieles an der Vorratsdatenspeicherung generell oder speziell kritisiert. In einigen Ländern wurden aufgrund dieser Umsetzungsproblematik auch nationale Bestimmungen aufgehoben. Tatsächlich aber geht es um die - immer noch unbeantwortete - Grundfrage, ob dieses Institut der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten als solches überhaupt mit den Grundrechten jedes einzelnen unbescholtenen Bürgers vereinbar ist. Ausschließlich auf diese Grundfrage fokussiert sich daher auch der von Gerald Otto (Cabjolsky & Otto Rechtsanwälte) namens des Beschwerdeführers Michael Seitlinger eingebrachte Schriftsatz. Nun liegt es beim VfGH (oder im Vorlagefall beim EuGH), dies zu beurteilen. Wir dürfen also gespannt sein, ob der VfGH diesen Ball auch aufnimmt.