Mögliche Reaktionen Kartellgeschädigter gegen Kartellanten
Publikationsdatum:
31.08.2011
Kategorie:
Datenschutzrecht
Kurzbeschreibung:
Abstract:
Beantragen Kartellgeschädigte im Rahmen von Schadenersatzprozessen gegen Kartellanten vom Zivilgericht die Herbeischaffung des Kartellaktes, so steht einem diesbezüglichem Antrag weder die Bestimmung des §39/2 KarttelG, noch datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die Amtsverschwiegenheit entgegen.