Das Recht am eigenen Bild: vom „Raub der Seele“ bis „zur Belustigung“

Kurzbeschreibung:

Masterthesis (Lehrgang Informations- und Medienrecht), Wien, 2014

Abstract:

Die Arbeit erläutert, weshalb es sich bei der unter dem Schlagwort „zur Belustigung“ bekannt gewordenen E des OGH, 6 Ob 256/12h, um eine Fehlentscheidung handelt und die für Österreich wesentlichen Rechtsnormen des Art 8 EMRK, § 78 UrhG und § 16 ABGB, sowie ob auch das DSG einen Anspruch auf Bildnisschutz beinhaltet. Abschließend wird eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Fotografieverbots – dem Konzept des § 78 UrhG folgend – befürwortet.