EuGH 13.10.2011, C-439/09 – Selektive Vertriebsvereinbarungen und der Onlinehandel

Kurzbeschreibung:

Bachelorarbeit 4/2014

Abstract:

Diese Arbeit soll Klarheit in Bezug auf die Zulassigkeit von Plattformverboten im selektiven Vertrieb bringen. Zur Klarung dieser Frage werden insb die Erkenntnisse aus der E Pierre Fabre einfließen.
Nach einer kurzen Ubersicht uber den Sachverhalt der Entscheidung werden die grundsatzlichen Eigenschaften selektiver Vertriebssysteme behandelt (s III). Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme im Rahmen des Art 101 Abs 1 AEUV (s III.3.1) bzw innerhalb der Gruppenfreistellungsverordnung für den vertikalen Vertrieb12, im Folgenden GVO vV, gelegt (s III.3.2). Auf die Einzelfreistellung gem Art 101 Abs 3 AEUV wird nicht eingegangen, da das vorrangige Ziel dieser Arbeit die Feststellung genereller Grundsätze zur Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit eines Verkaufsverbotes über das Internet sein soll.
Danach folgt eine Besprechung der Entscheidung mit Fokus auf die vom EuGH unbeantworteten Fragen. Die Ergebnisse sollen Grundlage für das anschließende Kapitel sein, indem ausführlich besprochen wird, ob ein Hersteller im Rahmen eines selektiven V ertriebssystems Händlern ein V erbot des V erkaufs über Drittanbieter-Plattformen vorschreiben darf.
Schlussendlich erfolgt eine Zusammenfassung und abschließende Bewertung der Rechtslage.