„Hacktivismus“ – Die Macht sozialer Netzwerke. Eine (computer-)strafrechtliche Betrachtung.

Kurzbeschreibung:

Diplomarbeit Graz 2015 93 Seiten

Abstract:

Der technische Fortschritt im Bereich der Computer-, Netzwerk- und Internettechnologien hat neben den positiven Aspekten der Internetnutzung maßgeblich zur Entstehung neuer Kriminalitätsformen beigetragen und stellt nationale bzw internationale Gesetzgeber sowie Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Unter dem schillernden Begriff „Hacktivismus“ werden insbesondere politisch motivierte Angriffe auf Daten und Computersysteme verstanden, um politische Ziele durchzusetzen. Als häufig verwendete „hacktivistische“ Methoden sind Web-Defacements und virtuelle Sit-Ins anzuführen. Die wohl bekannteste Vereinigung ist das global agierende Anonymous-Kollektiv. Mit der Durchführung von DDoS-Angriffen gegen Webseiten einiger Online-Zahlungsdienstleister, welche die Weiterleitung von Spendengeldern an die Whistleblower-Plattform „WikiLeaks“ verweigerten, erlangte diese Internet-Bewegung weltweite Aufmerksamkeit. Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich zunächst mit technischen Grundlagen und Begriffen. Die nachfolgenden Kapitel beleuchten das Online-Phänomen „Hacktivismus“ und die Akteure in diesem Bereich. Im Hauptteil dieser Arbeit „Computerstrafrechtliche Betrachtung“ werden die speziellen Computerdelikte des Kernstrafrechts (§§ 118a, 126a, 126b und 126c) im Allgemeinen dargestellt. Danach wird der Frage nachgegangen, inwieweit diese Computerstrafbestimmungen auf virtuelle Sit-Ins und Web-Defacements zur Anwendung gelangen. Im Anschluss werden die im Rahmen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 geplanten Änderungen der Computerdelikte (§§ 118a, 126a und 126b) vorgestellt.