Widerspruchsverfahren für österreichische Marken kommt!

Kurzbeschreibung:

Ab 1. Juli 2010 wird in Österreich im Zusammenhang mit Markenregistrierungen ein neues Widerspruchsverfahren eingeführt, das rascher als die Löschungsverfahren die „Richtigkeit des Markenregisters“ herstellen soll. Andererseits ist im Widerspruchsverfahren kein Kostenersatz vorgesehen und dem Widerspruchsgegner werden bisher nicht mögliche Einreden an die Hand gegeben – es bleibt daher der „praktische Erfolg“ des Widerspruchsverfahrens abzuwarten.

Abstract:

Ab 1. Juli 2010 wird in Österreich im Zusammenhang mit Markenregistrierungen ein neues Widerspruchsverfahren eingeführt, das rascher als die Löschungsverfahren die „Richtigkeit des Markenregisters“ herstellen soll. Andererseits ist im Widerspruchsverfahren kein Kostenersatz vorgesehen und dem Widerspruchsgegner werden bisher nicht mögliche Einreden an die Hand gegeben – es bleibt daher der „praktische Erfolg“ des Widerspruchsverfahrens abzuwarten.