Verein: IT-LAW.AT

  • DIE unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich
  • ein lebendiges Netzwerk im Interesse aktiver Mitglieder
  • ein Anbieter qualitativ hochwertiger Fortbildung für Mitglieder und Interessierte
  • ein Expertenpool mit hoher Attraktivität für Kooperationspartner

Unter den folgenden Rubriken finden Sie nähere Details zum Verein wie etwa die Vereinsstatuten, den Vorstand und weiteres Wissenswertes.

Präsidium des Vereins

Präsidentin
Mag.Alexandra Schrott, LL.M.
1. Vizepräsidentin MMag. Alexandra Prinz
2. Vizepräsident  Mag. Florian Schnurer, LL.M.
Sekretär Mag. Livia Fleischer, LL.M.
2. Sekretär Mag. Tullia Veronesi, LL.M.
3. Sekretär Dr. Lukas Feiler
Schatzmeister Mag. Florian Schnurer, LL.M.
Vize-Schatzmeister Mag. Michael Seitlinger, LL.M.
Webmaster Mag. Dr. Kai Erenli, LL.M.
Beirat des Vorstandes MMag. Thomas Stranzinger, LL.M.
  Dr. Gerald Otto, LL.M.
   

Wenn Sie Mitglied werden wollen, bitte treten Sie mit uns in Kontakt: office@it-law.at

Mitglied

IT-LAW.AT-Mitglieder erhalten bei allen Veranstaltungen von IT-LAW.AT Ermäßigungen und erhalten Zugang zu geschlossenen IT-LAW.AT-Veranstaltungen. Auf www.it-law.at gibt es einen „Mitglieder“-Bereich, in dem interne Texte, Links, Daten und Tipps ausgetauscht. IT-LAW.AT-Mitglieder sind unter nachname@it-law.at zu erreichen.

Autor

Um Autor auf www.it-law.at zu werden, müssen Sie nicht Mitglied des Vereines sein. Bitte übermitteln Sie Ihren Beitrag, den Sie publizieren wollen an die Redaktion von IT-LAW.AT: redaktion(at)it-law.at.

Besucher

Haben die Möglichkeit die öffentlichen IT-LAW.AT-Publikationen und IT-LAW.AT-Termine zu lesen und aktiv am Diskussionsforum teilzunehmen.

Arten der Mitgliedschaft bei IT-LAW.AT

Ordentliches Mitglied

Ordentliche Mitglieder sollten besondere (wissenschaftliche) Leistungen im Bereich des Informationsrechts erbracht haben. Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Teilnehmer oder Absolventen des Postgradualen Universitätslehrganges für Informationsrecht und Rechtsinformation (www.informationsrecht.at) können als Ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder haben die Ideen von der IG IT-LAW aktiv zu tragen. Sie haben innerhalb zweier Vereinsjahre mindestens eine IG IT-LAW.AT Veranstaltung zu besuchen.

Über die Aufnahme in die IG IT-LAW.AT entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme hat ohne Gegenstimme zu erfolgen und kann ohne Angabe von Gründen unterbleiben. Der Vorstand hat tunlichst auch andere Mitglieder über ihre Meinung zu Neuaufnahmen zu befragen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag wurde von der Generalversammlung auf EURO 30,– / Vereinsjahr (entspricht Universitätsjahr) oder – alternativ – EURO 55,–  für 2 Vereinsjahre (entspricht Universitätsjahren) festgesetzt.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Unterstützendes Mitglied

Unterstützende Mitglieder fördern der Verein durch erhöhte Mitgliedsbeiträge (EURO 350,–). Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Für ihre Aufnahme gilt Obgenanntes entsprechend. Unterstützende Mitglieder werden auf der Website entsprechend präsentiert.

Ehrenmitglied

Ehrenmitglieder werden über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt. Sie sind nicht verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Wenn Sie Mitglied werden wollen, bitte treten Sie mit uns in Kontakt: office(at)it-law.at

Vereinsziele (§ 3)

  1. Zweck und Ziel von IG IT-LAW.AT ist ausschließlich wissenschaftlich
    • eine Steigerung des fachlichen Niveaus im Bereich des Informationsrechts und der Rechtsinformation zu erreichen;
    • ein Forum für Diskussion zum Informationsrecht zu bilden;
    • eine Plattform für Interessierte im Bereich Informationsrecht und Rechtsinformation zu bilden, insbesondere für Absolventen, wie auch Teilnehmer und Lehrende des in der Präambel genannten Lehrganges und den Kontakt zu diesen zu vertiefen.
  2. Durch die wissenschaftlich Tätigkeit und damit verbundene Steigerung des fachlichen Niveaus — mittels Publikationen, angebotener Veranstaltungen und sonstigen Tätigkeiten des Vereins – kommt die Tätigkeit des Vereines der Wirtschaft, dem Berufsstand der Juristen und den Nutzern von „Neuen Medien“ zugute und dient somit ausschließlich und unmittelbar der Allgemeinheit.

Mittel zur Erreichung der Vereinsziele (§ 4)

  1. Die in § 3 genannten Ziele sollen durch
    • Organisation von wissenschaftlichen Vorträgen, Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen im Bereich des Informationsrechts;
    • wissenschaftliche Publikationen im Bereich des Informationsrechts; Öffentlichkeitsarbeit für Informationsrecht;
    • Zusammenarbeit mit diversen (wissenschaftlichen) Institutionen (Universitäten, Kammern udgl) im Zusammenhang mit Informationsrecht; erreicht werden.
  2. IG IT-LAW.AT ist – aufgrund obgenannter Förderung der Allgemeinheit — gemeinnützig und aufgrund der Tätigkeiten und Vereinsziele ausschließlich wissenschaftlich tätig.
  3. IG IT-LAW.AT ist ein ideeller Verein: die Tätigkeit ist nicht auf die Erzielung von materiellem Gewinn für den Verein oder seine Mitglieder gerichtet.
  4. Die erforderlichen Mittel zur Erreichung der Ziele werden insbesondere durch
    • Erlöse aus den wissenschaftlichen Veranstaltungen;
    • Erlöse aus den wissenschaftlichen Publikationen;
    • Sponsoring;
    • Entgegennahme von Spenden und Annahme von Erbschaften und Legaten;
    • Zuwendungen sonstiger Art durch juristische oder natürliche Personen;
    • Sammlungen;
    • Subventionen;
    • Mitgliedsbeiträge;

    aufgebracht.

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