IT-Ausschreibungen nach dem BVergG 2006

Kurzbeschreibung:

Einführung in das Vergabeverfahren mit Mustertexten für IT-Ausschreibungen

Abstract:

Das vorliegende Buch richtet sich einerseits an die für öffentliche Auftragsvergaben Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden, öffentlichen Körperschaften sowie Infrastrukturunternehmen, andererseits an potentielle Auftragnehmer im IT-Bereich sowie an die im Vergaberecht tätigen Juristen.

An Hand der wichtigsten Fragestellungen bei öffentlichen Auftragsvergaben werden die Grundzüge des Vergabeverfahrens dargestellt und jeweils an Hand von zwei Fallkonstellationen aus der kommunalen Vergabepraxis – Ausschreibung einer größeren PC-Anschaffung sowie Auftrag für Softwareentwicklung – erläutert.
• Wer unterliegt dem Vergaberecht?
• Unter welchen Bedingungen muss ich ausschreiben?
• Welche Verfahrensart kann/sollte ich wählen?
• Wie wird ein Vergabeverfahren durchgeführt und worauf muss ich besonders achten?
• Was ist als Bewerber/Bieter besonders zu berücksichtigen und welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung habe ich?
Hinsichtlich des Sektorenbereichs wird dabei auf die wichtigsten Abweichungen vom klassischen Bereich hingewiesen.

Das Buch hilft, diese und andere Fragen selbst zu beantworten und so ein rechtlich weitgehend „wasserdichtes“ Vergabeverfahren durchzuführen bzw als Bewerber/Bieter allfällige Verstöße gegen vergaberechtliche Grundsätze erkennen und beurteilen zu können.

Der allgemeine Teil wird durch eine Übersicht der wichtigsten Rechtsprechung, gegliedert nach Themenbereichen, sowie durch drei Mustertexte für IT-Ausschreibungen für Hardwarekauf und komplexe Softwareprojekte ergänzt: Offenes Verfahren; Erkundung des Bewerberkreises; Aufforderung zur Angebotslegung.

Weiters sind auch die Bestimmungen des BVergG 2006 für den öffentlichen Bereich – unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Novelle 2007 – abgedruckt.

Das Anliegen der Autoren ist es, ihre Erfahrung aus der Begleitung von über 100 Vergabeverfahren in einer möglichst praxisorientierten und auch für den juristischen Laien verständlichen Form kompakt weiterzugeben.