Seminar „Neues EU-Markenrechtspaket“ – Nachbericht

Am 11.03.2016 hatte IT-LAW:AT die Ehre Hofrat Mag. Robert Ullrich als Vortragenden zur Neuen EU-Markenrechtsrichtlinie begrüßen zu dürfen. Mag. Ullrich gab den Teilnehmern einen tiefen Einblick in die Hintergründe zahlreicher – und manch auf den ersten Blick unverständlichen –  Bestimmungen in der Richtlinie. Bald entwickelte sich durch die aktiven Beiträge der Teilnehmer des Seminars eine rege und interessante Diskussion. Zahlreiche inhaltliche Bestimmungen sind ja bereits langläufig bekannt (zB die Markenverletzung durch Transit), aber die Richtlinie hält auch einige sehr formale Regelungen parat, beispielsweise über den Fristenlauf der Nichtbenutzungsschonfrist, die vom Patentamt und den Nutzer des Markensystems einiges abverlangen werden. Mag. Ullrich hat die Teilnehmer des Seminars in klarer und strukturierter Weise in die zahlreichen Problemfelder eingeführt. Es war für alle Teilnehmer ein sehr fruchtbringender Freitag-Nachmittag.

Seminar „EU-Datenschutzpaket“ – Nachbericht

In der Aula am Campus der Universität Wien stellte Dr. Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde, das jüngst beschlossene EU-Datenschutzpaket (Datenschutz-Grundverordnung) vor.  Als Verordnung hat sie allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Es besteht jedoch die Besonderheit, dass die Datenschutz-Grundverordnung dem nationalen Gesetzgeber in vielen Bereicherungen Spezifizierungen bzw. Konkretisierungen erlaubt. Das österreichische DSG 2000 wird auf jeden Fall überarbeitet werden, da die Datenschutz-Grundverordnung einige Neuerungen bringt. Unter anderem wird der räumliche Anwendungsbereich ausgedehnt, die Begriffsbestimmungen erweitert zB um „Profiling“, „Pseudonymisierung“, „Genetische Daten“, die Betroffenenrechte ausgeweitet, die Registrierungspflicht beim DVR aufgehoben etc. Neben der Darstellung der inhaltlichen Neuerungen berichtete Schmidl auch über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenspiel mit der österreichischen Behörde. Die internationale Zusammenarbeit werde wegen einem fehlendem Sprachregime und fehlenden Regelungen zu etwaigen Übersetzungskosten spannend. Weiters sei die Datenschutz-Grundverordnung sehr detailliert und nicht leicht verständlich.

IT-LAW.AT Mitgliederbefragung: Ihr Feedback ist gefragt!

IT-LAW.AT wünscht Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2016 und startet traditionellerweise mit der Bitte um Ihr Feedback zur Arbeit des Vereins. Auch heuer haben wir wieder eine kurze Onlineumfrage erstellt, welche bis Ende Jänner läuft und Ihnen per Email zugesandt wurde. Bitte nehmen Sie sich diese 5-10 Minuten und unterstützen Sie damit unsere Arbeit. Ihr Feedback ist uns wichtig! Gerne wollen wir auch auf Ihre Wünsche bei der Organisation der Veranstaltungen eingehen.

Auch für dieses Jahr haben wir wieder ein umfassendes Seminarprogramm geplant. Die ersten Termine sind bereits online und stehen zur Anmeldung offen. Die Website werden wir auch heuer wieder weiterentwickeln. Erstmals wird IT-LAW.AT auch am eDay:16 vertreten sein und in der 2. Jahreshälfte feiern wir 15 Jahre Vereinsbestehen mit einer großen Veranstaltung für Sie.

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihren Beitrag bei der IT-LAW.AT Mitgliederbefragung!

Deloitte gewinnt 24.IT-LAW.AT Fußballturnier

Auch das 24. IT-LAW.AT Fußballturnier fand einen würdigen Sieger: Die Mannschaft von Deloitte (Non-Playing Captain Florian Woditschka) blieb im Finale gegen Ernst&Young (Spielführer Bruno Clemente Di Palma) mit 3-0 siegreich. Im 7-Meter-Schießen um Platz 3 bewies die RLB NÖ-Wien (Wolfgang Lehofer) bessere Treffsicherheit als die Mannschaft des FC Insolvenz (Non-Playing-Captain Stefan Langer, Spielführer iV Matthias Siegert).

Auf den Plätzen folgen PWC (ebenfalls nur in der taktischen Vorbereitung tätig: Werner Stockreiter), Richter und Richteramtsanwärter des OLG Wien (Andreas Beneder), BDO (Christoph Ernst), bpv Hügel (Trainerteam Hanns Hügel & Gerald Schachner), der VwGH (Erich Pürgy) und schließlich die taktisch diszipliniert spielende, überraschenderweise deutlich unter Wert geschlagene Veranstaltermannschaft von IT-LAW.AT.

Das Endergebnis:

  1. Deloitte
  2. Ernst & Young
  3. RLB NÖ/ Wien
  4. FC Insolvenz
  5. PwC
  6. Richter & Richteramtswärter des OLG WIEN
  7. BDO
  8. bpv Hügel Rechtsanwälte
  9. VwGH
  10. IT-LAW.AT
  11. Brandl, Talos & Partner
  12. Freshfields
  13. Fellner Wratzfeld & Partner
  14. KPMG
  15. Prohaska Havranek Rechtsanwälte
  16. Grant Thornton Unitreu
  17. CMS Reich-Rohrwig Rechtsanwälte
  18. CHSH Rechtsanwälte
  19. Taylor Wessing ENWC Rechtsanwälte

 

Das war das Symposium 2015

Am 25.11.2015 fand das mittlerweile zehnte IT-LAW.AT Symposium unter dem Generalthema „Internet of Things – Vernetze Dein Leben!?“ statt. Den mehr als 80 Gästen wurde ein abwechslungsreiches und informatives Programm geboten: Nach einer Begrüßung des Präsidenten von IT-LAW.AT, Mag. Michael Seitlinger, referierte Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster, pointiert seine Sichtweise des Internets der Dinge und sprach sich dafür aus, Daten als Gegenstand des Eigentumsrechts zu behandeln, statt traditionelle Konzepte des Datenschutzrechts anzuwenden. Auf ebenso großes Interesse stieß der Vortrag über Produkthaftung im Internet of Things von Roman Heidinger, Lektor an der WU Wien und der Georg-August-Universität Göttingen. Er stellte dar, wie klassische Haftungsregime auch im Internet of Things zur Anwendung gelangen können.

Susanne Reindl-Krauskopf, Professorin an der Universität Wien, zeigte in ihrem Vortrag über das Strafrecht im Internet der Dinge anhand konkreter Beispiele sehr anschaulich, wo nach derzeitiger Rechtslage die Grenzen der Strafbarkeit liegen und welche Änderungen die Strafrechtsnovelle 2015 bringen wird. Die diskutierten Beispiele reichten vom vorsätzlichen Hacking des Stromnetzes bis zur fahrlässigen Verursachung einer Massenkarambolage durch ein fehlerhaftes Auto-Software-Update.

Datenschutzexpertin Waltraut Kotschy zeigte in ihrem Referat auf, wie schwierig die zentralen datenschutzrechtlichen Konzepte des Augtraggebers, Dienstleisters und Betroffenen sich im Internet of Things voneinander abgrenzen lassen. Kotschy plädierte insbesondere dafür, den Nutzer auch als Auftraggeber seiner eigenen Daten zu begreifen.

In seinem nachfolgenden Referat beschrieb Bernd Liebscher, Geschäftsführer der Telekom Austria Group M2M GmbH, eindrucksvoll zahlreiche praktische Einsatzmöglichkeiten und Erscheinungsformen des Internet of Things. Hieran anknüpfend stellte Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der RTR-GmbH, die erst kürzlich verabschiedete EU-Verordnung zur Regelung der Netzneutralität vor. Er erklärte anschaulich, welchen Interpretationsspielraum die verabschiedete Verordnung aufweist und welche Herausforderungen sie für die nationalen Regulatoren sowie die Rechtsunterworfenen mit sich bringt.

Reiner Müller von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zeigte anschließend unter großem Interesse des Publikums, welche Daten SmartTVs erheben und an ihre Hersteller nach dem Prinzip „ET telefoniert nach Haus“ übertragen. Zum Abschluss moderierte Barbara Wimmer, Technologie-Redakteurin bei der Futurezone und beim Kurier, eine angeregte Podiumsdiskussion mit zahlreichen Publikumsfragen über die unterschiedlichen Herausforderungen des Internet of Things.

Zum Ausklang des höchst erfolgreichen 10. IT-LAW.AT Symposiums bot sich eine hervorragende Gelegenheit für Networking mit kulinarischer Begleitung.

Von Geheimdiensten, Operation „Transit“ und Staatsschutz

Erstmals begrüßte IT-LAW.AT am 13.11.2015 einen Nationalratsabgeordneten zur Diskussion im Rahmen der Seminarreihe „von Mitgliedern – für Mitglieder“. Dr. Peter Pilz berichtete über seine Ermittlungen zu den bekannten Spionageaffären, der Effektivität geheimdienstlicher Operationen bei der Terrorbekämpfung und den politischen Diskussionen rund um ein Staatsschutzgesetz in Österreich. Ein höchst brisantes und bedauerlicherweise brandaktuelles Thema, wie sich an diesem Abend noch herausstellte.

Rund 30 Mitglieder fanden sich an diesem Nachmittag am Vereinssitz ein und lauschten gespannt den sehr kurzweiligen Ausführungen des Gastes, der in einem breiten Streifzug durch die Geschichte der Geheimdienste, deren Vorgehensweise und Schlagkraft, die diversen aufgedeckten Operationen, die politischen Aktivitäten und konkrete Gesetzesvorlagen das Auditorium zu zahlreichen Fragen und Diskussionen motivierte. Dabei brachte er mehrfach zum Ausdruck, dass ein Mehr an Überwachung die Terrorbekämpfung keineswegs vereinfacht und dass der Schutz der Werte unserer Verfassung, wie insbesondere die Freiheit, unter dem vermeintlichen Sicherheitsgewinn nicht ausgehöhlt werden dürfen.

Sehr optimistisch wirkte Dr. Pilz beim Thema des im Parlament diskutierten Entwurfs eines Staatsschutzgesetzes, das – wie er berichtete – gemeinsam mit den Regierungsparteien nochmals einem intensiven parlamentarischen Diskurs samt umfassender Überarbeitung unterzogen werden soll. Auch ließ er keinen Zweifel daran, dass man Grundrechtsverletzungen in Österreich durch ausländische Geheimdienste nicht tatenlos zusehen werde.

IT-LAW.AT Vorstand wiedergewählt

Am 2.10.2015 lud IT-LAW.AT zur jährlichen Generalversammlung. Heuer wurde der ehrenamtliche Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt. Ein Veranstaltungsausblick in das neue Vereinsjahr lässt großes Erwarten.
Einmal im Jahr zieht der IT-LAW.AT Vorstand Bilanz: ein Ehrenmitglied, 217 ordentliche Mitglieder, 26 unterstützende Unternehmen, 7 Vorstandssitzungen, 12 Fachveranstaltungen und 5 informelle Veranstaltungen waren nur wenig Kennzahlen, die präsentiert wurden und der Entlastung des Vorstandes zu Grunde lagen. Denn heuer wurde wieder gewählt.

Während das Präsidium unverändert bestätigt wurde, dürfen wir zwei neue Vorstandsmitglieder in unseren Reihen begrüßen, die bereits im letzten Jahr tatkräftig mitgearbeitet haben. Lukas Feiler wird 3. Sekretär und unterstützt bei der Organisation der Fachveranstaltungen. Alexandra Schrott übernimmt als Vize-Schatzmeisterin die Mitverantwortung über die Vereinsfinanzen. Sie folgen damit Isabell Lichtenstrasser und Jürgen Simeaner, die aus Zeitgründen den Vorstand verlassen, dem Verein aber natürlich erhalten bleiben und – so bleibt zu hoffen – vielleicht in Zukunft wieder mal Organfunktionen bekleiden. Michael Seitlinger und alle Anwesenden dankten den beiden stellvertretend für alle Mitglieder für ihren langjährigen Einsatz.
Und was dürfen die Mitglieder im neuen Vereinsjahr erwarten? Ein sattes Seminarprogramm, ein spannendes Symposium zum Thema „Internet of Things“ am 25.11.2015 und natürlich die Feierlichkeiten zu 15 Jahre IT-LAW.AT, denn am 13.09.2001 wurde die Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft für Informationsrecht aus der Taufe gehoben.

Aktuellstes (sic!) zum Domainrecht

Es gibt wohl keinen Berufeneren als RA Hon.-Prof. Clemens Thiele, über fast 20 Jahre oberstgerichtliche Domainjudikatur in Österreich zu berichten. In einem überdurchschnittlich gut besuchten IT-LAW.AT Seminar gab Thiele Dogmatisches zum Domainrecht, Highlights der und auch Kritik an den zahlreichen österreichischen Entscheidungen zum Besten – fundiert und kurzweilig. Ergänzt wurde dies von ihm mit Ausflügen in die Spruchpraxis der europäischen Gerichte. Als sowohl in der Rolle des Parteienvertreters als auch in der literarischen Aufarbeitung von Fragen rund um Domains ausgewiesener Insider konnte Professor Thiele mit aktuellsten, zum Teil gerade erst zugestellten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes begeistern und hinsichtlich der dort ausgesprochenen Anwendung der „Duldung“ (§ 9 Abs 5 UWG iVm § 58 MSchG) auf Domainstreitigkeiten durchaus auch verwundern. Wer also glaubt, dass nach fast 20 Jahren Spruchpraxis alle Fragen im Zusammenhang mit Domains geklärt seien, wird mit fast jeder neuen Entscheidung eines Besseren belehrt. Denn bis heute sind offensichtlich auch einige technische Grundprinzipien – wie die „Herrschaft“ über third-top-levels – offensichtlich noch nicht bei allen Spruchkörpern angekommen. Dass es spannend bleibt, sichert die – nahezu unüberschaubare – Flut an neuen Top Level Domains. Wer als IT-LAW.AT-Mitglied RA Hon.-Prof. Clemens Thiele bei seinem ausgezeichneten Seminar gelauscht hat, ist aber bestens gerüstet, sich durch die durchaus divergierenden Rechtsprechungslinien zu finden!

Restplätze für den ULG Informations- und Medienrecht!

Anmeldungen für Restplätze im nächsten Durchgang des Universitätslehrgangs Informations- und Medienrecht sind möglich. Der Universitätslehrgang startet am 2. Oktober, der Unterricht wird geblockt vorwiegend an Wochenenden bis Ende Juni 2016 abgehalten und im Herbst wird mit dem Titel „Master of Laws“ (LL.M.) abgeschlossen.

Informationen erhalten Sie unter informationsrecht@univie.ac.at