Generalversammlung 2022

Datum 24.11.2022
Uhrzeit: 18:30
Dachgeschoss Urania

AGENDA

  1. Begrüßung durch den Präsident und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  3. Veranstaltungen und Aktivitäten 2022
  4. Bericht der Rechnungsprüfer 2021/2022
  5. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes über den von den Rechnungsprüfern geprüften Zeitraum
  6. Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  7. Ausblick IT-LAW.AT 2023 
  8. Sonstiges

IT-LAW.AT Symposium – NFT: WTF or FTW?

Im Rahmen des diesjährigen IT-Law Symposiums am 24.11.2022, im Dachgeschoss der Urania, werden zahlreiche Expert*innen die rechtlichen und technischen Grundlagen erklären, über wirtschaftspolitische und finanzmarktrechtliche Implikationen referieren sowie praktische Anwendungsfälle von NFT vorstellen.
 
Unser Versprechen: nach unserem Symposium werden Sie nicht nur ein paar Community Buzz-Wörter lernen sondern auch so viel Know-How erwerben, dass Sie sich Ihre eigene Meinung über den neusten Krypto-Hype bilden werden können.

Programm

14:00 Uhr

Eröffnung und Moderation IT-LAW.AT Präsidium

Alexandra Prinz und Florian Schnurer

 

14:15 – 14:45 Uhr

Demystifying NFTs: Technische Grundlagen und Einsatzgebiete

Jakob Tripolt – Business Analyst | Senior Associate bei KPMG

 

14:45 – 15:15 Uhr

Rechtliche Grundlage für NFTs: Ein Ausflug vom Zivil- und IP-Recht bis zum E-Commerce Recht

Tullia Veronesi – Associate | Schönherr Rechtsanwälte und Guido Kucsko – Konzeptkünstler | Partner in Ruhestand – Schönherr Rechtsanwälte

 

15:15 – 15:45 Uhr

Steuerrechtliche Aspekte von Krypto Assets mit Fokus auf NFTs

Natalie Enzinger – Tax Adviser | Enzinger Steuerberatung

 

PAUSE 30 Minuten

 

16:15 – 16:45 Uhr

Was ist Meta am Metaverse? Ein Streifzug durch die Geschichte der Regulierung virtueller Welten

Nikolaus Forgó – Universität Wien | Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht

 

16:45 – 17:15 Uhr

Mehr als ein Kunstwerk: die Kryptoökonomie des Metaverse

Jakob Hackel – Wirschaftsuniversität Wien | Forschungsinstitut für Kryptoökonomie

 

17:15 – 17:45 Uhr

Finanzmarktrechtliche Aspekte von NFTs

Florian Dafinger
Sandbox & Kontaktstelle FinTech / Sandbox & Fintech – Point of Contact | 
Finanzmarktaufsicht (FMA) / Austrian Financial Market Authority (FMA)

 

17:45 – 18:30 Uhr

Themenblock NFTs in Anwendung

 

Ab 18:45 Uhr: Buffet und Ausklang

 

Alle Präsentationsunterlagn: 

IT Law Demystifying NFTs Technische Grundlagen und Einsatzgebiete

2_Rechtliche Grundlagen für NFTs Ein Ausflug vom Zivil- und IP-Recht bis zum E-Commerce Recht

3_Steuerrechtliche Aspekte von Krypto Assets mit Fokus auf NFTs

5_Mehr als ein Kunstwerk_Die Kryptoökonomie des Metaverse

6_Finanzmarktrechtliche Aspekte von NFTs

7a_CryptoWiener @ IT Law

7b_NFT und virtuelle Identitäten im Gaming Bereich

7c_NFTs – Möglichkeiten für Finanzinstitute und FinTechs

IT-LAW.AT goes Brunner Wiesn am 23.09.2022

16 IT-LAW.AT Mitglieder haben die Möglichkeit am 23.09.2022 bei der Brunner Wiesn dabei zu sein.

https://www.brunner-wiesn.at/ 

Um 50 € bekommt ihr einen Platz im VIP Bereich, eine Vor- und Hauptspeisenplatte, 50 € Getränkeguthaben pP und Zugang zu den VIP-Toiletten. 

Die LIVE Musik kommt an diesem Abend von den großartigen EGON 7, die seit Anbeginn der Bandgeschichte höchste musikalische Virtuosität mit Entertainment der Superlative in Verbindung bringen.

Ab U6 Siebenhirten und U1 Verteilerkreis Altes Landgut gibt es ein Shuttleservice zur Brunner Wiesn und retour.

 

Agile Softwareentwicklung in der Vertragsgestaltung

Dies macht sie mit besonderem Fokus auf die Frage des anwendbaren Vertragstyps in der Vertragsgestaltung, die mangelhafte Erfüllung des Vertrags, die Vergütung, die urheberrechtlichen Aspekten der agilen Softwareentwicklung und die Analyse der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland. 

Sofern es die Corona Zahlen erlauben, werden wir das Seminar in einem hybriden Format abhalten.

 

Das Streitbeilegungsverfahren des EDSA

Mag. Andreas Rohner erläutert in seinem Seminar die Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses und stellt insbesondere das sogenannte Streitbeilegungsverfahren des Ausschusses vor.

Dies macht er sehr praxisnahe an Hand der Entscheidung 1/2021, in der sich der Ausschuss mit dem fehlenden Konsens zu einer Entscheidung der irischen Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Transparenzverpflichtungen von WhatsApp befasst hatte. Neben dem Verfahrensablauf werden auch die zahlreichen – teilweise erstmals auf europäischer Ebene behandelten – materiellen Punkte der Entscheidung vorgestellt.

ordentliche Generalversammlung 2021

Datum 14.12.2021
Uhrzeit: 19:00

Online (Link wird an Angemeldete versandt)

AGENDA

  1. 1.Begrüßung durch den Präsident

    2.Feststellung der Beschlussfähigkeit und Beschluss über Anträge auf Aufnahme zusätzlicher Punkte in die Tagesordnung

    3.Bericht des Vorstandes über das Vereinsjahr 2020/2021

    4.Bericht der Rechnungsprüfer 2020/2021

    5.Beschluss über die Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Vorstandes

    6.Beschluss über die Entlastung des Vorstandes

    7.Ausschluss von Vereinsmitgliedern

    8.Ausblick IT-LAW.AT 2022

    9.Wahl des Vorstandes für die nächste Periode 2021-2023

    10.Sonstiges

Online Seminar „Datenschutz und klinische Studien: Rollenverteilung“

Mag. Jessica Einzinger, LL.M. wird ihre Forschungsergebnisse zur spannenden Frage der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung in klinischen Studien vorstellen.

Die Datenschutzexpertin, die seit 2018 in der Rechtsabteilung der MedUni Wien tätig ist, wird auf Basis ihres im Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht (JMG) veröffentlichten Artikel ihre Forschungsergebnisse vorstellen und dabei insbesondere auf folgende Fragen eingehen: 

  • Welche Rollen nach der DSGVO nehmen die an einer Studie beteiligten Akteur*innen (Sponsoren, Monitor*innen, Auditor*innen, Medizinische Universitäten, Forscher*innen, Prüfer*innen etc…) ein?
  • Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen werden personenbezogene Daten, insbesondere Daten besonderer Kategorie, in Studien verarbeitet? 
  • Welche Pflichten ergeben sich daraus für die einzelnen Akteuer*innen?
  • Welche Auswirkung hat diese komplexe Rollenverteilung in der Praxis im Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten?

Zielgruppe: MItarbeiter*innen von Rechtsabteilungen in Forschungseinrichtungen und Krankenanstalten, Forscher*Innen, Anwält*innen und Konzipent*innen, an Datenschutz interessierte Jurst*innen, 

20 Jahre IT-LAW.AT

Feiern wir gemeinsam 20 Jahre IT-LAW.AT

Bei Cocktails, Fingerfood und guter Musik möchten wir gemeinsam 20 Jahre IT-LAW.AT feiern.

Am 1. Oktober ab 19:00 Uhr in der Roof-Top Bar des Jaz in the City, in der Windmühlgasse 28, freuen wir uns mit Euch anstoßen zu können.

Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme an die Erbringung eines gültigen 3G-Nachweises gebunden ist.

Cloud Computing post Schrems II

Der seit 20 Jahren bestehende Lehrgang veranstaltet, in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT und dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht (id.univie.ac.at ), die kommende Veranstaltungsreihe zu „Cloud Computing post Schrems II

Vorläufige Veranstaltungsübersicht (sobald wir fixe Zusagen der Vortragenden haben werden wir sie hier veröffentlichen)

  • 7. Mai 2021, 18:00-20:00 Uhr (online): „Cloud-Computing – Ein technischer Einblick (mit juristischem Ausblick)

              Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó diskutieren:

    • Mag. Wilfried Pichler (Client Engagement Director, Atos IT Solutions and Services GmbH)
    • Prof. Dr. Stella Gatziu Grivas (Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut für Wirtschaftsinformatik)
    • Tobias Zillner, BSc MSc MSc (ZILLNER IT-Security)
    • MMag. Alexandra Avram (IT-LAW.AT, Stadt Wien)
    • Nachsehen https://www.youtube.com/watch?v=EW6CmDcYPOQ 
  • 14. Juni 2021,18:00-20:00 Uhr (Alte Kapelle der Universität Wien): „Die Maßnahmen der EU im Konflikt mit den Datenkonzernen der USA: die neuen EU-Standardvertragsklauseln und Richtlinien des EDPD

               Unter der Moderation von MMag. Alexandra Avram diskutieren: 

  • 02. Juli 2021, 18:00-20:00 Uhr (Aula am Campus der Universität Wien): „Der Einsatz von Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft
  • Nach der Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universität Wien) diskutieren unter der Moderation von Univ.-Ass. Mag. Felix Zopf:
    • Dr. Viola Bensinger (Greenberg Traurig LLP)
    • Mag. Beatrix Kemfelja (A1 Digital)
    • Ing. Dr. Christof Tschohl (Research Institute)
  • 17. August 2021, 18:00-20:00 Uhr (Aula am Campus der Universität Wien): „US Datenrecht – Cloud Act, FISA und Co?

         Nach Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universität Wien) diskutieren unter der Moderation von MMag. Alexandra Avram                     (Stadt Wien und IT-LAW.AT):

    • Gretchen A. Ramos, CIPP/E/US, CIPM (Greenberg Traurig)
    • Martina Wedenig, LL.M. (Tricentis)

Da wir für diese Veranstaltungsreihe eine Unterstützung der Uni Wien gewonnen haben finden die Vorträge, sofern es Covid zulässt, auf der Uni Wien statt und die Anmeldung läuft über diesen Link

www.postgraduatecenter.at/anmeldung-informationsrecht

 

Inhaltliche Ausrichtung

Cloud Computing ist eine Form der flexibel am Ressourcenbedarf orientierten Nutzung von IT-Leistungen, die sich dadurch auszeichnet, dass Datenverarbeitungen in der Cloud und in der Regel in einer sehr standardisierten Form erfolgen. Diese werden in Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt und meist nach Nutzung abgerechnet. Der Einsatz von Cloud Computing Dienstleistungen hat schon bisher einen genaueren Blick auf die zur Anwendung kommenden Datenschutzbestimmungen erfordert.

Nicht zuletzt bedingt der Einsatz von Cloud-Services jedoch auch eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer. Bei einer solchen Übermittlung muss nach der DGSVO sichergestellt sein, dass für die übermittelten Daten in ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet wird. Es ist  bekannt, dass  Cloud-Services von Unternehmen angeboten werden, die aus den USA stammen, wo aufgrund dort geltender Bestimmungen US-Behörden einen dem DGSVO-Schutzstandard nicht entsprechenden Datenzugriff ermöglicht wird.

In seinem Schrems II-Urteil (EuGH C-311/18) hob der Gerichtshofs der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit des bisher gültigen Privacy Shields für die USA auf und erklärte es für ungültig. Die Zulässigkeit von Datenübermittlungen in die USA auf Basis der sonstigen in der DSGVO aufgeschlüsselten geeigneten sonstigen Garantien ist seit der Entscheidung des EuGH höchst umstritten. Sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Hand sind angehalten im Einzelfall zu entscheiden, ob der bisherige Einsatz oder ein allfälliges neues Ausrollen von Cloud-Diensten DSGVO-konform sein kann. Dabei spielen die Umstände der Übermittlung und zusätzliche Maßnahmen, die Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ergreifen könnten, eine wichtige Rolle in dieser Einzelfallbeurteilung.

Im Frühjahr 2021 werden etliche Maßnahmen erwartet, die für mehr rechtliche Sicherheit in diesen wichtigen Fragestellungen, die in der Praxis vor allem aufgrund der derzeitigen Pandemie relevant sind, sorgen sollen. Während Kund*innen von Cloud-Services mit immer mehr Kriterienkataloge, deren Erfüllung zum Nachweis des nach der DSGVO erforderlichen Schutzes dienen sollen, konfrontiert werden, arbeitet die Cloud Arbeitsgruppe der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG) an ein neues Positionspapier zum Einsatz von Cloud-Services in der öffentlichen Verwaltung. Nicht zuletzt verhandeln insbesondere öffentliche Einrichtungen mit großen Cloud-Anbietern wie Microsoft an einer datenschutzrechtlichen Verbesserung ihrer vertraglichen Lizenzbedingungen.