Datenschutz und die Unabhängigkeit nationaler Kontrollstellen

Kurzbeschreibung:

In der Entscheidung C-518/07 entschied der EuGH die Klage der Kommission gegen Deutschland, wonach die Datenschutzkontrollstellen der Länder nicht über die in der Richtlinie erforderliche Unabhängigkeit verfügen. Besonders im Hinblick auf die Klage gegen Österreich in der selben Frage ist eine genaue Betrachtungsweise des gegenständlichen Urteils äußerst relevant.

Abstract: