Downloadverträge als Verträge sui generis – Die Erfassung digitaler Inhalte in der Verbraucherrechterichtlinie

Kurzbeschreibung:

Diplomarbeit Graz, Jänner 2014

Abstract:

Diese Diplomarbeit widmet sich der europarechtlichen Behandlung von Downloadverträgen in Hinblick auf die Umsetzung der RL 2011/83/EU. In der RL werden Verträge über digitale Inhalte, egal ob diese auf einem Datenträger bereitgestellt werden oder nicht (somit fallen auch Downloadverträge darunter) erfasst. Interessant ist, dass ErwG 19 der RL festhält, dass Downloadverträge für die Zwecke dieser RL weder als Kauf- noch als Dienstleistungsvertrag zu qualifizieren sind. Der Hauptteil dieser Arbeit widmet sich daher der Materialienrecherche zur RL 2011/83/EU. Es werden jegliche Dokumente aus den Vorarbeiten zur RL auf die Erwähnung digitaler Inhalte hin durchleuchtet, um herauszufinden, wie die Ausführungen zur vertragsrechtlichen Qualifikation aus ErwG 19 zu verstehen sind. Überdies wird dem Verordnungsentwurf über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht (kurz: GEKR) ein eigenes Kapitel gewidmet, da sich dieser ebenso mit Downloadverträgen befasst. Ein weiteres Kapitel bildet die Rs C-128/11 „UsedSoft“, da der EuGH hier eine vertragsrechtliche Qualifikation für Verträge über Computerprogramme, die via Download bezogen werden, vornimmt. Sowohl der Verordnungsentwurf des GEKR als auch die EuGH-Entscheidung „Used-Soft“ werden in Hinblick auf das Zusammenspiel mit den Ausführungen zur vertragsrechtlichen Qualifikation von Downloadverträgen in RL 2011/83/EU untersucht. Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, welche Pläne der EU-Gesetzgeber auf diesem Gebiet hat, da dies selbstredend die vertragsrechtliche Behandlung von Downloadverträgen in Österreich prägt.