Videokameras in Mehrparteienhäusern – Unter besonderer Berücksichtigung der zivilrechtlichen Zulässigkeit von Videokamera-Attrappen
Kurzbeschreibung:
DiplomarbeitAbstract:
Die zivilrechtliche Zulässigkeit von Videokamera-Attrappen wird nach § 16 ABGB, der sogenannten Generalklausel des Persönlichkeitsrechts, beurteilt.
Diese Arbeit untersucht, inwiefern allgemeine Wertungsvorstellungen, insbesondere des § 50a DSG 2000 (Videoüberwachung), als Konkretisierungsmaterial für das Recht auf Wahrung der Geheim- und Privatsphäre in Bezug auf die Zulässigkeit von Videokamera-Attrappen fruchtbar gemacht werden können.