Weiterverkauf und „Verleih“ online vertriebener Inhalte

Kurzbeschreibung:

Aufsatz aus GRURInt 2012, S. 980-989

Abstract:

Der leading case UsedSoft (Urt. v. 03.07.2012, Rs. C-128/11) wird gravierende Auswirkungen auf die Lizenzvertragspraxis haben. Unmittelbar gilt die Entscheidung zwar nur für Software-Lizenzen (EU-Software-Richtlinie). Entgegen jedoch der bisherigen herrschenden Auffasung in Fachliteratur und Judikatur begründet der Aufsatz ausführlich, dass die vom EuGH entwickelten Grundsätze der Online-Erschöpfung auch auf andere Multimediadateien Anwendung (EU-Urheberrechts-Richtlinie) finden sollten. In einem zu E-Books und Hörüchern geführten Musterprozess befasst sich erstinstanzlich das Landgericht Bielefeld mit der hier vertretenen Meinung und lehnt sie im Ergebnis ab (vgl. Landgericht Bielefeld, Urt. v. 05.03.2013 Rz. 78, Az. 4 O 191/11). Die Parteien – der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – streben aber eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage an, weshalb am Ende des Instanzenwegs aller Voraussicht nach letztlich erneut der EuGH entscheiden wird. Der nach der Online-Erschöpfung von Lizenzen entstehende Beratungs- und Anpassungsbedarf auf der Rechteinhaberseite (Lizenzgeber) sowie auf der Lizenznehmerseite diskutiert der Aufsatz im zweiten Kapitel. Ergänzend beleuchtet der Aufsatz im dritten Kapitel die de lege lata abstruse deutsche Rechtslage, wenn die UsedSoft-Judikatur auf den politisch erwünschten „Verleih“ von E-Books durch öffentliche Bibliotheken.