IT-Recht

In der dritten Auflage wurden alle Beiträge aktualisiert und…

Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung – Band 2

Die in diesem Sammelband enthaltenen 22 Beiträge sind in folgende Themenkreise gegliedert:

• Verbraucherrecht
• Urheberrecht
• Kennzeichenrecht
• Arbeitsrecht
• Öffentliche Ordnung und technische Umsetzung
• Wettbewerbsrecht, Marktmanipulation und Regulierung

Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung

Die Beiträge im Detail:

Manfred Büchele/Michael Kössler, Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber einem Access Provider
Nadya Ghazal, Schutz der Persönlichkeit im Internet
Thomas Gottwald, Ausgewählte IT-Anwendungen in der österreichischen Justiz
Christian Handig, Lauterkeitsrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Informationsanforderungen
Wojciech Jaksch-Ratajczak, Urheberrechtliche Fragen zu im Internet bereitgestellten Lernmaterialien an Universitäten und Fachhochschulen
Linda Kreil, Entlassung wegen Privatnutzung von Internetdiensten am Arbeitsplatz
Simon Mair, Die Zulässigkeit der Verwendung von thumbnails bei der Bildersuche aus urheberrechtlicher Sicht
Kristina Riedl, Fragen aus der Praxis zum Rücktritt von Internetgeschäften (§ 5e KSchG)
Christian Schuster, Reisebuchung im Internet
Arthur Stadler, Gewerberechtliche Aspekte grenzüberschreitender Internet-Dienstleistungen
Martin Staudinger, Wo Internet-User ihre Spuren hinterlassen

Catch me if you can!

Internet“abzocke“, unerbetene Werbeanrufe („cold calls“) und unseriöse Werbeveranstaltungen standen im Zentrum der von der Sektion Konsumentenpolitik des BMASK organisierten Wilhelminenberg-Gespräche 2011. Unseriöse Massengeschäfte wie diese sind ständiges Thema der Konsumentenpolitik.
Die Methode ist – und dies im gesamten deutschsprachigen Raum – die gleiche: KonsumentInnen werden durch Gewinn- oder Geschenkversprechen oder durch vermeintlich kostenlose Angebote angelockt. Sie verpflichten sich in der Folge, sehr oft ohne sich dessen bewusst zu sein, ein Entgelt für versprochene und zumeist wertlose oder gänzlich überteuerte Leistungen zu bezahlen. Haben sie die Falle erkannt, ist eine Schadensbehebung kaum möglich, da die Verantwortlichen in aller Regel nicht greifbar sind. Grenzüberschreitendes Agieren, und dies in mafiösen Strukturen, ist eine Technik, die die Rechtsverfolgung erschwert.
In welchem rechtlichen Rahmen bewegen sich die „Abzocker“, die ‚Trickbetrüger der Gegenwart‘? Was sind die Erfahrungen bei der Bekämpfung von Internet“abzocke“, Werbefahrten und „cold calls“? Wo liegen die Schwachstellen der Bemühungen zur Eindämmung der unseriösen Geschäfte?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich bei der Tagung ExpertInnen von Verbraucherschutzeinrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Verwaltungsbehörden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die Publikation gibt einen Querschnitt über die aktuelle Rechtslage und zeigt wirksame Gegenmaßnahmen auf.

IT-Recht

In der dritten Auflage wurden alle Beiträge aktualisiert und auf den neuesten Stand der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Lehre gebracht.

Neu aufgenommen wurden Beiträge zum Domainrecht, zur Internet Governance sowie zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Im Einzelnen werden folgende Gebiete behandelt: Informationstechnologie (Einführung), Software-Vertragsrecht, Domainrecht, Unternehmensrecht, E-Commerce, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitnehmerschutz, IKT am Arbeitsplatz, Arbeitsvertragsrecht, Datenschutzrecht, E-Government, E-Justiz, Gewerberecht/Berufsrecht, Telekommunikationsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Internet Governance.

ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz mit E-Geldgesetz 2010

Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG – in Kraft seit November 2009) und das E-Geldgesetz 2010 (in Kraft seit Mai 2011) bringen umfassende Neuerungen für das Recht des Zahlungsverkehrs. Der praxisorientierte Kurzkommentar bietet in der 2. Auflage Auslegungshilfen zu allen wesentlichen Bestimmungen des ZaDiG und des E-Geldgesetzes 2010 und behandelt schwerpunktmäßig Informations-, Verhaltens-, Haftungs- und Wertstellungsregeln sowie Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit Ausgabe und Vertrieb von E-Geld und Erbringung sämtlicher Zahlungsdienste.

Vom Werk profitieren insb Rechtsanwälte und Richter mit Tätigkeitsschwerpunkt Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie verantwortliche Mitarbeiter in Banken und Wirtschaftsunternehmen.