Geistiges Eigentum

Markenrecht, Musterrecht, Patentrecht, Urheberrecht

Urheberrecht für Designer – Einführung in das Designrecht

Band 5 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht, hgg. von Stefan Haupt (München 2008. XX, 210 Seiten).

Das vorliegende Werk stellt in allgemeinverständlicher Sprache die Grundzüge des rechtlichen Schutz von Design nach Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht dar. Es erläutert Grundkonzepte wie Schutzbedürfnis, Schutzfähigkeit von Design, den Erwerb von Schutzrechten, Schutzumfang, die Befugnisse zur Bearbeitung fremden Designs, Nutzungsbefugnis durch Dritte und Verletzungsfolgen.

Erfindungsvergütung für Dienstnehmer

Das Buch füllt eine Lücke im österreichischen Erfinderrecht: Eingehend werden  die Begriffe und Normen des Dienstnehmererfindungsrechts im Patentgesetz sowie nach dem deutschen Arbeitnehmererfindungsgesetz zusammen mit den einschlägigen Gerichtsentscheidungen dargestellt und kommentiert. Ein eigener Abschnitt widmet sich der Regelung von Diensterfindungen im Hochschulrecht. Die Autoren stellen ganz konkret Methoden und Modelle zur Berechnung der Erfindervergütung, auf Basis der Richtlinie zur Erfindungsvergütung und den einschlägigen Schlichtungsentscheidungen, vor und bereiten diese für die Benutzer in Tabellenform auf.
Im Anhang finden sich Muster wie eine Vorlage für die Vergütungsberechnung, eine Erfinderklausel im Arbeitsvertrag, eine Checklist Erfindungsmeldung; ein Muster für die Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Erfindung sowie eine  Erklärung der Diensterfindung zum Betriebsgeheimnis

Der Benutzungsbegriff im europäischen Markenrecht

Wie lassen sich Marken effektiv schützen?

Marken haben Hochkonjunktur. Sie begegnen uns auf Produkten und in der Werbung sowie im politischen und künstlerischen Diskurs. Ihre Funktionen sind vielfältig: Neben der Qualitäts- und der Werbefunktion ist die Identifizierungsfunktion die Hauptfunktion der Marke.
Dieses Buch gibt einen Einblick, was Marken sind und wie sie geschützt werden. Es skizziert den Meinungsstreit über das Erfordernis der Benutzung für Waren in Art 5, welches den Anwendungsbereich der Markenrichtlinie begrenzt, und diskutiert die Judikatur des EuGH zum Benutzungsbegriff, bevor Modifizierungen des Richtlinientexts vorgeschlagen werden. Am Ende untersucht es die markenrechtlichen Fallgruppen auf Schutzlücken.
Schnell wird deutlich, dass sich ein effektiver Markenschutz an den Funktionen der Marke orientiert. Ein enger Benutzungsbegriff ist dabei hinderlich. Umso erfreulicher ist, dass der EuGH das Erfordernis der Benutzung für Waren weit auslegt.
Schutzlücken gibt es, wenn die Marke nicht bekannt ist und es an Doppelidentität und Verwechslungsgefahr fehlt. Deswegen ist das Erfordernis der Warenidentität in Abs 1 lit a zu streichen. Zudem ist der Schutzbereich des Abs 2 auch auf weniger bekannte Marken auszudehnen.

Markenrecht – Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz

Das Werk enthält im I. Teil einen Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der umfangreichen Rechtsprechung der nationalen und europäischen Gerichte und Markenbehörden. Dem Praxiskommentar vorangestellt ist ein Abschnitt, in dem auf verwandte Schutzrechte und insbesondere auch Internet-Domains eingegangen wird. Im Anschluss an den Praxiskommentar finden sich die wichtigsten Durchführungsvorschriften zum Markenschutzgesetz. Im II. und III. Teil des Werkes sind alle Normen zum europäischen und internationalen Markenrecht, ebenfalls samt Durchführungs- und Nebenbestimmungen, abgedruckt. Insbesondere sind auch alle wichtigen internationalen Abkommen enthalten. Das Werk versteht sich daher auch als Textsammlung zum Markenrecht auf allen Rechtsebenen.

MSchG – Markenschutzgesetz und weitere kennzeichenrechtliche Bestimmungen

Besonderes Gewicht legt der Autor unter anderem auf die Änderungen im Bereich des Auskunftsanspruchs, der einstweiligen Verfügungen, der Umwandlung einer Gemeinschaftsmarke in eine nationale Marke, die Änderungen im Rechtsmittelverfahren vor dem ÖPA samt dem mit 1. 7. 2010 in Kraft getretenen Widerspruchsverfahren und die im Verfahren über Privatanklagen durch die StPO-Reform erfolgten verfahrensrechtlichen Änderungen. Die österreichische Rechtsprechung und einschlägige Judikatur des EuGH werden auf höchstaktuellem Stand dargestellt.