- Erfassung und Besprechung sämtlicher aus der Zweistufigkeit der Regulierungsbehörden resultierenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Problemstellungen.
- Umfassende Auseinandersetzung mit der demokratischen Legitimation unabhängiger (Regulierungs-)Behörden.
- Aufzeigen der Rechtsschutzproblematik durch die Verwendung neuer, atypischer Handlungsformen in der Regulierungsverwaltung.
- Vorschläge zur Neuorganisation der Regulierungsbehörden.
Im Rahmen der Liberalisierung der Sektoren Telekommunikation, Energie und Schieneninfrastruktur ging der österreichische Gesetzgeber bei der Regulierungsbehördenorganisation einen Sonderweg: Er schuf einen zweistufigen Regulator, der einerseits aus einer dem jeweiligen Minister weisungsgebundenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, andererseits aus einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag besteht. Getrieben war diese in Europa einzigartige Konstruktion – abgesehen von budgetären Zwängen – im Wesentlichen vom Ansinnen, die unionsrechtlichen Vorgaben nach Marktunabhängigkeit mit dem starren, weisungsgebundenen österreichischen Demokratiemodell des B-VG in Einklang zu bringen. Neben dieser Fragestellung befasst sich das Buch, welches die Habilitationsschrift des Autors ist, mit weiteren strukturellen Problemen des zweistufigen „österreichischen Regulierungsbehördenmodells“ und bezieht die neuen, atypischen Handlungsformen des Regulators in seine Analyse mit ein.