Österreichisches Urheberrecht - Kommentar

Umfassend und praxisgerecht kommentiert enthält dieses Loseblattwerk neben dem Urheberrechtsgesetz auch das Verwertungsgesellschaftengesetz. Neben Judikatur und…

Filmurheberrecht

Das Filmschaffen im österreichischen Urheberrecht: Filmurheber, Filmproduzenten, Darsteller, Drehbuchautoren in ihren rechtlichen Beziehungen; Bearbeitung des Films;…

Geistiges Eigentum

Markenrecht, Musterrecht, Patentrecht, Urheberrecht

Österreichisches Urheberrecht – Handbuch (1. Teil)

Nach der Arbeit von Rintelen aus dem Jahr 1958 liegt mit dem „Österreichischen Urheberrecht“ von Prof. Dr. Michel M. Walter erstmals wieder ein System zum modernen Urheberrecht vor. Das Werk ist auf 2 Bände ausgelegt. Band 1 umfasst das materielle Urheberrecht, Leistungsschutzrecht sowie das Urhebervertragsrecht und erscheint im Jänner 2008. Band 2 ist der Rechtsdurchsetzung sowie dem internationalen Urheberrecht gewidmet und ist für 2009 geplant.
In das Werk sind die Erfahrungen aus über 30 Jahren intensiver wissenschaftlich-publizistischer und praktischer Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht eingeflossen. Eine systematische Durchdringung des gesamten Urheberrechts hat in Österreich in dieser Form bisher gefehlt. Walter setzt damit Maßstäbe für die künftige Befassung mit dem Urheberrecht.
Der Stoff des materiellen Urheberrechts, des Leistungsschutzrechts und des Urhebervertragsrechts wird vor dem Leser in allen Details ausgebreitet. Walter erläutert die normativen Zusammenhänge, verarbeitet umfassend die gesamte Rechtsprechung, zeigt Querbezüge zum europäischen und deutschen Urheberrecht auf und dokumentiert sorgfältig die Literatur. Ein Fokus liegt dabei auf den Fragen des „digitalen Urheberrechts“, also den Nutzungen im Internet und mittels PC und moderner Medien.
So ist ein umfassendes Nachschlagwerk zu System und Praxis des Urheberrechts entstanden, das man – wenn man es einmal in die Hand genommen hat – nicht mehr missen möchte.

Praxiskommentar zum Urheberrecht: Österreichisches Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz

Unter Einarbeitung der im Sommer 2003 umgesetzten EU-Richtlinie 2001/29/EG (Info-RL) werden insbesondere EDV- und internetspezifische Themen aufgegriffen. Das erweiterte Sachverzeichnis erleichtert die Handhabung. Für Werkschaffende und -verwertende, aber auch Juristen in diesem Bereich ist ein schneller und effektiver Zugriff auf die rechtlichen Gegebenheiten unverzichtbar. Neben der Präsentation und Erläuterung der UrhGNov 2003 wird die Tradition der ersten Auflage fortgesetzt, praxisbezogene Daten wie Tarife und Verteilungsschlüssel etwa bei der Aufteilung der Kabelvergütung aufzunehmen. Damit wird der Gesetzestext durch wirtschaftliche Grunddaten bei der Rechteverwertung ergänzt.

Filmurheberrecht

Eine systematische Darstellung des österreichischen Filmurheberrechts, basierend auf einer rechtswissenschaftlichen Dissertation des Autors.
Im Mittelpunkt stehen der Filmhersteller und die Filmurheber in ihren gegenseitigen Rechtsbeziehungen im Urheber- und Vertragsrecht: cessio legis, Verwertungsrechte, Persönlichkeitsschutzrechte und Vergütungsansprüche. Ausführlich erörtert werden die Fragen des Bearbeitungsrechts, des Rechts auf den Final Cut sowie der Kolorierung von Altfilmen und des Schutzes von Formaten.
Weitere Themen sind der Rechteerwerb an vorbestehenden Werken (Drehbuch, Filmmusik) und deren vertragliche Absicherung sowie die Erscheinungsformen der Fernsehsendung, Live-Übertragung und Computerspiele.
Das Filmurheberrecht bedarf nach Meinung des Autors einer durchgreifenden Novellierung, um die Stellung des Filmurhebers gegenüber derjenigen des Filmproduzenten zu stärken und besser abzusichern.
Denjenigen, die mit dem Film beruflich zu tun haben, bietet das Werk eine wertvolle Orientierung und ist eine rechtliche Informationsquelle ersten Ranges.

Urheberrecht für die Praxis

Das Buch bietet eine Darstellung des gesamten Urheberrechtsgesetzes, wobei die tägliche Arbeit mit dieser Materie im Vordergrund steht. Die wesentlichen Inhalte jeder Regelung sind am Beginn eines Abschnitts zusammengefasst. Dadurch erhält der Leser einen raschen Überblick und findet sich im Gesetzestext schneller zurecht. Im Anschluss folgt eine detaillierte Bearbeitung jedes einzelnen Paragrafen, praxisbezogene Beispiele ergänzen die Theorie.