Das Zusammenwirken von Recht, Technik und Informationssicherheit stellt die Arbeitswelt vor Herausforderungen, die das Verhältnis von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen beeinflusst.
Die Arbeitgeberin kann das Arbeiten im Internet und mit betrieblicher Hardware auch für private Zwecke erlauben. In manchen Fällen, wie in dieser Arbeit behandelt, werden die Arbeitsmittel von den Arbeitnehmerinnen selbst mitgebracht und eingesetzt. Mit der Verwendung eigener Privatgeräte am Arbeitsplatz, wird der Arbeitgeberin die Pflicht auferlegt, die Unternehmensdaten zu schützen. Gleichzeitig bietet sich in diesem Zusammenhang eine Kontrollmöglichkeit für die Arbeitgeberin. Durch die privaten Geräte am Arbeitsplatz kann sie Einsicht in die Daten der Arbeitnehmerinnen nehmen, die sich auf dem Privatgerät befinden.
Auch besteht die Schwierigkeit darin, ein Gerät, welches für private Einsatzgebiete produziert wurde, an die Sicherheitsanforderungen des Datenschutzes in einem Betrieb anzupassen. Werden Vorkehrungen nicht getroffen, kann das private mobile Gerät eine Sicherheitslücke darstellen. Mobile Geräte werden verwendet, da diese ortsunabhängig einsetzbar und gleichzeitig Knotenpunkt für mehrere Funktionen sind. Demnach wird der klassische Rechnerarbeitsplatz mit kontrollierten Web- und Datenzugang oft ergänzt oder vollständig abgelöst von einer Reihe mobiler Geräte. Der Trend zu einem dezentralen Arbeitsplatz nimmt zu. In diesem Zusammenhang taucht das Schlagwort „Bring your own device“ mit Datensicherheit, Unternehmenskultur und IT-Architektur auf.
Diese Arbeit soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten, die dieses Phänomen begleiten. Auch für die Zukunft hat sich die gezeigt, dass die Nutzung von technischen Hilfsmitteln, die im Eigentum der Arbeitnehmerinnen stehen, keinesfalls bei den leicht erkennbaren Tablets, Smartphones und Zwischengrößen aller Art stehen bleiben wird. Die Abgrenzung zwischen Privaten- und Unternehmensdaten wird schwieriger. Der Umgang in einem Unternehmen mit „Bring your own device“ hat bedeutsame Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und das Datenschutzrecht.