Österreichisches Urheberrecht - Kommentar

Umfassend und praxisgerecht kommentiert enthält dieses Loseblattwerk neben dem Urheberrechtsgesetz auch das Verwertungsgesellschaftengesetz. Neben Judikatur und…

Musik, Recht und Verträge – Ein Einstieg für alle an der Musik und der Musikbranche Interessierten

Der Band behandelt in präziser und leicht verständlicher Form das ganze Spektrum an rechtlichen Fragen, die bei der Musikproduktion und der Musiknutzung entstehen. Grundlegend wird die Rechtsstellung der Komponisten, Textdichter, Interpreten und Musikproduzenten bei der Schaffung und Aufnahme sowie Interpretation von Musikwerken erläutert (Urheberrecht, Leistungsschutzrecht). Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechtspositionen in der Verwertung der Leistungen der beteiligten Urheber, Künstler, sonstigen Kreativen und Musikfirmen/Labels untereinander und gegenüber den Abnehmern. Ein Abschnitt widmet sich den unterschiedlichen Gestaltungsformen bei Musikerverträgen(Exklusivität, Option etc.). Auch die Vertrags- und Haftungsfragen bei Musikbands werden abrissartig behandelt.
Rechtliche Grundbegriffe wie Cover, Bearbeitung, Transposition, Sampling, GEMA und GVL werden aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt. Immer wieder finden sich auch Hinweise auf die gerichtliche Rechtsdurchsetzung im Falle von Verletzungen.
Dem Musiknutzer bietet der Band durch das Frage- und Antwortschema eine Orientierungshilfe bezüglich Themen wie der Privatkopie, der Nutzung von CDs, des Kopierschutzes und vor allem der Musik aus dem Internet

Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht ’15 – Textausgabe mit Kurzkommentaren Band I+II

Im Zentrum des Bandes I steht das österreichische Urheberrechtsgesetz in der Fassung der Novellen 2009 bis 2015. Die Neuerungen werden erläutert und kritisch kommentiert. Für die Praxis wesentlich ist die leitsatzmäßige Erfassung und systematische Zuordnung der oberstgerichtlichen Judikatur seit dem Jahr 2008. Erstmalig wird dabei auch die umfangreiche Rechtsprechung des EuGH zu urheberrechtlichen Fragen berücksichtigt und ein Überblick über die jüngere Literatur gegeben. Daneben umfasst Band I auch die für das Urheberrecht einschlägigen Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie die urheberrechtlichen EU-Richtlinien, jeweils mit einer Einführung samt Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen und einer Kommentierung der Verwaiste Werke-RL.
Band II beinhaltet das österr Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 sowie die EU-Verwertungsgesellschaften-Richtlinie, jeweils mit eingehender Kommentierung. Daran schließt sich der Teil „Rechtsdurchsetzung“ mit der Rechtsdurchsetzungs-RL, der Produkt­piraterie-VO 2013 (kommentiert), dem Produktpirateriegesetz sowie Zugangskontroll-RL und -Gesetz. Schließlich sind auch die Texte der Internationalen Urheberrechtsverträge, der leistungsschutzrechtlichen Abkommen und weiterer einschlägiger internationaler Verträge (TRIPs, Vertrag von Marrakesh, ACTA-Ab­kom­men) zusammengestellt und mit einer ausführlichen Einführung sowie Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen versehen.

Erfindungsvergütung für Dienstnehmer

Das Buch füllt eine Lücke im österreichischen Erfinderrecht: Eingehend werden  die Begriffe und Normen des Dienstnehmererfindungsrechts im Patentgesetz sowie nach dem deutschen Arbeitnehmererfindungsgesetz zusammen mit den einschlägigen Gerichtsentscheidungen dargestellt und kommentiert. Ein eigener Abschnitt widmet sich der Regelung von Diensterfindungen im Hochschulrecht. Die Autoren stellen ganz konkret Methoden und Modelle zur Berechnung der Erfindervergütung, auf Basis der Richtlinie zur Erfindungsvergütung und den einschlägigen Schlichtungsentscheidungen, vor und bereiten diese für die Benutzer in Tabellenform auf.
Im Anhang finden sich Muster wie eine Vorlage für die Vergütungsberechnung, eine Erfinderklausel im Arbeitsvertrag, eine Checklist Erfindungsmeldung; ein Muster für die Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Erfindung sowie eine  Erklärung der Diensterfindung zum Betriebsgeheimnis

Arzneimittelwerberecht

Der erste umfassende Kommentar zum Arzneimittelwerberecht

Dieser Kommentar vermittelt in einer umfassenden und systematischen Darstellung Struktur und System des Arzneimittelwerberechts. Besonders berücksichtigt werden die europarechtlichen Vorgaben und die wettbewerbsrechtliche Rechtsdurchsetzung gegenüber Mitbewerbern.

Das Werk bietet eine praxisorientierte Kommentierung einschließlich der branchenspezifischen Verhaltenskodices sowie der standesrechtlichen Regelungen der Health-Professionals.

Durch seine übersichtliche Aufbereitung ist das Werk nicht nur für Rechtsberater und Unternehmensjuristen, sondern auch für Praktiker (Informationsbeauftragte etc) geeignet.
Ein detailliertes und gut aufbereitetes Stichwortverzeichnis ermöglicht das leichte Auffinden der relevanten Bestimmungen.

Der Benutzungsbegriff im europäischen Markenrecht

Wie lassen sich Marken effektiv schützen?

Marken haben Hochkonjunktur. Sie begegnen uns auf Produkten und in der Werbung sowie im politischen und künstlerischen Diskurs. Ihre Funktionen sind vielfältig: Neben der Qualitäts- und der Werbefunktion ist die Identifizierungsfunktion die Hauptfunktion der Marke.
Dieses Buch gibt einen Einblick, was Marken sind und wie sie geschützt werden. Es skizziert den Meinungsstreit über das Erfordernis der Benutzung für Waren in Art 5, welches den Anwendungsbereich der Markenrichtlinie begrenzt, und diskutiert die Judikatur des EuGH zum Benutzungsbegriff, bevor Modifizierungen des Richtlinientexts vorgeschlagen werden. Am Ende untersucht es die markenrechtlichen Fallgruppen auf Schutzlücken.
Schnell wird deutlich, dass sich ein effektiver Markenschutz an den Funktionen der Marke orientiert. Ein enger Benutzungsbegriff ist dabei hinderlich. Umso erfreulicher ist, dass der EuGH das Erfordernis der Benutzung für Waren weit auslegt.
Schutzlücken gibt es, wenn die Marke nicht bekannt ist und es an Doppelidentität und Verwechslungsgefahr fehlt. Deswegen ist das Erfordernis der Warenidentität in Abs 1 lit a zu streichen. Zudem ist der Schutzbereich des Abs 2 auch auf weniger bekannte Marken auszudehnen.

Schadenersatz im Lauterkeitsrecht

Eingehende Analyse des lauterkeitsrechtlichen Schadenersatzanspruches
Durch Wettbewerbsverstöße entstehen Marktteilnehmern zum Teil erhebliche Schäden. Diese Monografie setzt sich mit der Geltendmachung dieser Schäden auseinander. Obwohl der Schadenersatzanspruch nach der Gesetzessystematik des UWG neben dem Unterlassungsanspruch als primäre Sanktion gegen unlautere Geschäftspraktiken und Handlungen normiert ist, weist er in der wirtschaftlichen Praxis eine ungleich geringere Bedeutung auf. Im vorliegenden Werk wird nach Möglichkeiten gesucht, welche die Schwächen des lauterkeitsrechtlichen Schadenersatzanspruchs auf Grundlage des geltenden Rechts auszugleichen vermögen. Dabei werden zum Teil bereits lang bestehende Kontroversen im Lichte der Änderungen durch die UWG-Novelle 2007 und anhand aktueller Judikatur und Literatur neu beurteilt.

Praxiskommentar zum Urheberrecht: Österreichisches Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz

Unter Einarbeitung der im Sommer 2003 umgesetzten EU-Richtlinie 2001/29/EG (Info-RL) werden insbesondere EDV- und internetspezifische Themen aufgegriffen. Das erweiterte Sachverzeichnis erleichtert die Handhabung. Für Werkschaffende und -verwertende, aber auch Juristen in diesem Bereich ist ein schneller und effektiver Zugriff auf die rechtlichen Gegebenheiten unverzichtbar. Neben der Präsentation und Erläuterung der UrhGNov 2003 wird die Tradition der ersten Auflage fortgesetzt, praxisbezogene Daten wie Tarife und Verteilungsschlüssel etwa bei der Aufteilung der Kabelvergütung aufzunehmen. Damit wird der Gesetzestext durch wirtschaftliche Grunddaten bei der Rechteverwertung ergänzt.

Österreichisches Urheberrecht – Handbuch (1. Teil)

Nach der Arbeit von Rintelen aus dem Jahr 1958 liegt mit dem „Österreichischen Urheberrecht“ von Prof. Dr. Michel M. Walter erstmals wieder ein System zum modernen Urheberrecht vor. Das Werk ist auf 2 Bände ausgelegt. Band 1 umfasst das materielle Urheberrecht, Leistungsschutzrecht sowie das Urhebervertragsrecht und erscheint im Jänner 2008. Band 2 ist der Rechtsdurchsetzung sowie dem internationalen Urheberrecht gewidmet und ist für 2009 geplant.
In das Werk sind die Erfahrungen aus über 30 Jahren intensiver wissenschaftlich-publizistischer und praktischer Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht eingeflossen. Eine systematische Durchdringung des gesamten Urheberrechts hat in Österreich in dieser Form bisher gefehlt. Walter setzt damit Maßstäbe für die künftige Befassung mit dem Urheberrecht.
Der Stoff des materiellen Urheberrechts, des Leistungsschutzrechts und des Urhebervertragsrechts wird vor dem Leser in allen Details ausgebreitet. Walter erläutert die normativen Zusammenhänge, verarbeitet umfassend die gesamte Rechtsprechung, zeigt Querbezüge zum europäischen und deutschen Urheberrecht auf und dokumentiert sorgfältig die Literatur. Ein Fokus liegt dabei auf den Fragen des „digitalen Urheberrechts“, also den Nutzungen im Internet und mittels PC und moderner Medien.
So ist ein umfassendes Nachschlagwerk zu System und Praxis des Urheberrechts entstanden, das man – wenn man es einmal in die Hand genommen hat – nicht mehr missen möchte.

Entscheidungssammlung Internet-Recht

Die Entscheidungssammlung Internet-Recht richtet sich vor allem an juristische Berater, die sich damit in kürzester Zeit einen Überblick über die zu einer konkreten Rechtsfrage bestehende Judikatur verschaffen können. In der nach internet-rechtlichen Problemkreisen sortierten Leitsatzsammlung finden sich die zentralen Rechtssätze der höchstgerichtlichen Entscheidungen. In der nachfolgenden chronologischen Entscheidungssammlung werden die Entscheidungen im Volltext dargestellt.

Kern der Sammlung ist eine nach internetrechtlichen Problemkreisen sortierte Leitsatzsammlung. Keine Übertragung von Domains im Rahmen von Unterlassungsklagen? Der OGH hat in seiner Entscheidung „omega.at“ einem „kennzeichenrechtlichen Herausgabeanspruch“ eine Absage erteilt und klargestellt, der Anspruch auf Übertragung einer Domain ist nicht Teil eines Beseitigungsanspruchs. Ob die Herausgabe einer Domain über eine analoge Anwendung des § 30a MSchG erzielt werden könnte, hat der OGH allerdings offen gelassen. Die Entscheidungssammlung Internet Recht widmet dem spannenden Thema „Anspruch auf Übertragung von Domains“ ein neues Kapitel, wobei die Autorin entgegen dem OGH mutmaßt, dass in Domain-Streitigkeiten doch ein massives praktisches Interesse an einer Übertragung der streitgegenständlichen Domain besteht.