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Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kundenbindungs- und Bonussystemen über Mobiltelefone am Beispiel caboo4me (Masterthesis Wien 2010)

Das Für und Wider des Elektronischen Rechtsverkehrs bei den Landesverwaltungsgerichten

Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Einführung des elektr. Rechtsverkehrs bei den LVwGs zu einem prozessorientierten und ökonomischen Verfahren führen würde und den Grundsätzen einer einfachen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltung entspricht. Grundlage der Untersuchung sind die bisherigen Einführungen des ERV bei den ordentlichen Gerichten, VfGH, VwGH u. BVwG. Die Arbeit basiert ua auf empirischen Interviews mit Expertinnen.

Persönlichkeitsverletzungen durch Google Autocomplete

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit Google Autocomplete, einer Komforfunktion für Nutzer der Google-Suchmaschine. In der Arbeit wird der zugrundeliegende Algorithmus sowie etwaige Persönlichkeitsrechte, die durch diese Funktion verletzt werden könnten, näher betrachtet. Besonderer Fokus wird auf die derzeit noch rare österreichische und deutsche Rechtsprechung zu dieser Thematik gelegt.

Der digitale Nachlass unter besonderer Berücksichtigung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

Die Frage der Vererblichkeit des „digitalen Nachlasses“, sowie die Handhabung der sich daraus ergebenden Probleme, wurde in den letzten Jahren verstärkt in der öst. Literatur diskutiert. Die zentralen Fragen der Vererblichkeit des „digitalen Nachlasses“ anhand ausgewählter hinterlassener digitaler Güter, sowie das Zugangsrecht der Erben bzw des Gerichtskommissärs und mögliche Lösungsvorschläge werden im Rahmen der Arbeit uA behandelt.

„Bring your own device“ – Rechtsgrundlage für die Verwendung privater IT-Geräte der Arbeitnehmerinnen

Das Zusammenwirken von Recht, Technik und Informationssicherheit stellt die Arbeitswelt vor Herausforderungen, die das Verhältnis von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen beeinflusst.
Die Arbeitgeberin kann das Arbeiten im Internet und mit betrieblicher Hardware auch für private Zwecke erlauben. In manchen Fällen, wie in dieser Arbeit behandelt, werden die Arbeitsmittel von den Arbeitnehmerinnen selbst mitgebracht und eingesetzt. Mit der Verwendung eigener Privatgeräte am Arbeitsplatz, wird der Arbeitgeberin die Pflicht auferlegt, die Unternehmensdaten zu schützen. Gleichzeitig bietet sich in diesem Zusammenhang eine Kontrollmöglichkeit für die Arbeitgeberin. Durch die privaten Geräte am Arbeitsplatz kann sie Einsicht in die Daten der Arbeitnehmerinnen nehmen, die sich auf dem Privatgerät befinden.
Auch besteht die Schwierigkeit darin, ein Gerät, welches für private Einsatzgebiete produziert wurde, an die Sicherheitsanforderungen des Datenschutzes in einem Betrieb anzupassen. Werden Vorkehrungen nicht getroffen, kann das private mobile Gerät eine Sicherheitslücke darstellen. Mobile Geräte werden verwendet, da diese ortsunabhängig einsetzbar und gleichzeitig Knotenpunkt für mehrere Funktionen sind. Demnach wird der klassische Rechnerarbeitsplatz mit kontrollierten Web- und Datenzugang oft ergänzt oder vollständig abgelöst von einer Reihe mobiler Geräte. Der Trend zu einem dezentralen Arbeitsplatz nimmt zu. In diesem Zusammenhang taucht das Schlagwort „Bring your own device“ mit Datensicherheit, Unternehmenskultur und IT-Architektur auf.
Diese Arbeit soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten, die dieses Phänomen begleiten. Auch für die Zukunft hat sich die gezeigt, dass die Nutzung von technischen Hilfsmitteln, die im Eigentum der Arbeitnehmerinnen stehen, keinesfalls bei den leicht erkennbaren Tablets, Smartphones und Zwischengrößen aller Art stehen bleiben wird. Die Abgrenzung zwischen Privaten- und Unternehmensdaten wird schwieriger. Der Umgang in einem Unternehmen mit „Bring your own device“ hat bedeutsame Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und das Datenschutzrecht.

Sportwetten im Internet

Bereits seit einigen Jahren haben diverse in- und ausländische Glücksspielanbieter das Internet für sich entdeckt und bieten online an. Die entsprechenden Regelungen rund um das Glücksspiel werden in Österreich und der restlichen EU heftig diskutiert. Bisher wurden keine europarechtlichen Harmonisierungsmaßnahmen gesetzt und die einzelnen Mitgliedstaaten weisen sehr unterschiedliche und teilweise konträre Regelungen auf. Solange die einzelnen Glücksspielanbieter nur in ihrem Sitzstaat anbieten, stellt dies kein Problem dar, da sie sich lediglich dem Recht dieses Staates unterwerfen müssen. Das Online-Angebot wird jedoch auf eine Vielzahl von Staaten erstreckt, was zu diversen rechtlichen Problemen führt. Einerseits ist die Frage, welches Recht welches Staates zur Beurteilung der Zulässigkeit von Online-Glücksspiel heranzuziehen ist, zu beantworten. Andererseits muss der Frage nachgegangen werden, welches Recht auf die Verträge der Glücksspielanbieter mit ihren Kunden anzuwenden ist. Besonders häufig wird die europarechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen des Glücksspiels – insbesondere von Glücksspielmonopolen – diskutiert. Einen ebenso großen Markt wie klassische Online-Glücksspiele, stellen Online-Sportwetten dar. In der Arbeit Sportwetten im Internet wird untersucht, inwieweit Sportwetten Glücksspielen gleichzusetzen sind, wie die rechtliche Regelung in Österreich aussieht und wie es um ihre Europarechtskonformität bestellt ist, um dann der Frage nachzugehen welches Recht im Internet zu Anwendung kommt.

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