Im Juni 2010 hat die Bundesregierung die Rundfunkrechtsnovelle 2010 beschlossen, mit der insgesamt acht Gesetze im Rundfunk- und Telekommunikationsbereich verändert wurden, darunter das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz und das ORF-Gesetz. Primär wurde damit die lang geforderte unabhängige Medienbehörde geschaffen, die den gesamten dualen Rundfunkmarkt, also den ORF genauso wie die privaten Rundfunkanbieter, kontrolliert. Aus der weisungsgebundenen, dem Bundeskanzleramt unterstellten KommAustria wurde somit die unabhängige, weisungsfreie KommAustria. Weiters wurde die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die vorliegende Master Thesis nimmt die aktuellen Gesetzesänderungen zum Anlass, um zunächst einen Überblick über den österreichischen Rundfunkmarkt (Rundfunkbegriff, Monopol des staatlichen Rundfunks, Entwicklung des dualen Rundfunkmarktes) und die Rundfunkregulierung in Österreich zu geben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt allerdings bei den Rundfunkregulierungsbehörden und hier insbesondere bei der KommAustria. Die Thesis geht der Frage nach, ob es sich bei der neu gestalteten KommAustria tatsächlich um eine unabhängige Regulierungsbehörde handelt. Das Fazit der wissenschaftlichen Arbeit: Ja, sie ist verfassungsgesetzlich weisungsfrei gestellt und erfüllt die Kriterien einer unabhängigen Regulierungsbehörde, allerdings bestehen durchaus – etwa bei der Bestellung der Behördenmitglieder – Schwachpunkte. Weiters werden die Gründe dargelegt, die die umfassenden Gesetzesänderungen notwendig gemacht haben: etwa das Beihilfenverfahren gegen Österreich vor der Europäischen Kommission. Zudem wird ein Überblick über die neuen Aufgabengebiete der KommAustria gegeben und werden die wichtigsten Änderungen des ORF-Gesetzes dargelegt.