Die Zulässigkeit der Datenverwendung als Voraussetzung des Rechts auf Löschung

Kurzbeschreibung:

Diplomarbeit Salzburg Februar 2015

Abstract:

Diese Diplomarbeit widmet sich der Zulässigkeit der Datenverwendung als Grundvoraussetzung des Rechts auf Löschung. Inhaltlich beginnt die Arbeit mit einer überblicksartigen Darstellung des Grundrechts auf Datenschutz, der möglichen Einschränkungen des Grundrechts und der Besonderheit der Drittwirkung unter Privaten. Der Hauptteil befasst sich mit der Zulässigkeitsprüfung nach dem DSG, da das Nicht-Vorliegen von Zulässigkeitsgründen für eine Datenverwendung die Grundvoraussetzung dafür ist, dass ein Recht auf Löschung besteht oder nicht. Darauf aufbauend wird auf das Löschungsrecht im öffentlichen Bereich eingegangen. Hierbei werden die Frage des Vorliegens einer sog ‚manuellen Datei‘ bei Papierakten sowie die Problemfelder des Löschungsrechts im Bereich des EKIS – erkennungsdienstlich personenbezogene Daten nach dem SPG und personenbezogene Daten bei Ermittlungsmaßnahmen nach der StPO – behandelt.
Für den privaten Bereich wird anhand der Beispiele Facebook und Google gezeigt, wie schwierig und aufwändig es sein kann, das nach europäischem Datenschutzrecht bestehende Löschungsrecht in der Praxis durchzusetzen.