Seminar „EU-Datenschutzpaket“ – Nachbericht
In der Aula am Campus der Universität Wien stellte Dr. Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde, das jüngst beschlossene EU-Datenschutzpaket (Datenschutz-Grundverordnung) vor. Als Verordnung hat sie allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Es besteht jedoch die Besonderheit, dass die Datenschutz-Grundverordnung dem nationalen Gesetzgeber in vielen Bereicherungen Spezifizierungen bzw. Konkretisierungen erlaubt. Das österreichische DSG 2000 wird auf jeden Fall überarbeitet werden, da die Datenschutz-Grundverordnung einige Neuerungen bringt. Unter anderem wird der räumliche Anwendungsbereich ausgedehnt, die Begriffsbestimmungen erweitert zB um „Profiling“, „Pseudonymisierung“, „Genetische Daten“, die Betroffenenrechte ausgeweitet, die Registrierungspflicht beim DVR aufgehoben etc. Neben der Darstellung der inhaltlichen Neuerungen berichtete Schmidl auch über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenspiel mit der österreichischen Behörde. Die internationale Zusammenarbeit werde wegen einem fehlendem Sprachregime und fehlenden Regelungen zu etwaigen Übersetzungskosten spannend. Weiters sei die Datenschutz-Grundverordnung sehr detailliert und nicht leicht verständlich.
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