Der Begriff der Verbreitung an der Öffentlichkeit in der Richtlinie 2001/29/EG

Abstrakt: Ziel dieser Arbeit ist, ausgewählte Aspekte des Begriffs der Verbreitung des Originals
eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks an die Öffentlichkeit, wie verstanden in der
RL 2001/29/EG, im Kontext der relevanten völkerrechtlichen Vorschriften und insbesondere
der Rechtsprechung des EuGHs zu beschreiben, zu analysieren und zu erläutern, und die Aufmerksamkeit zu seinen unklaren Punkte und mögliche Lösungen zu lenken.

Non-Conventional Trademarks: Comparative Analysis of the EU and the US Legal Approach to the Protection of Non-Conventional Trademarks

The rise of non-conventional types of trademarks in the recent years has made the familiar trademark law concepts far more complex. The master thesis examines the current legal situation in both the European Union and the United States as regards the scope of non-conventional signs which may enjoy protection as trademarks. The thesis provides an overview of the most significant case law on non-traditional trademarks in the two jurisdictions.

Die neue EU-Datenschutzreform – eine Analyse ausgewählter Bereiche der „Datenschutz-Grundverordnung“ und deren Auswirkungen auf das österreichische Datenschutzgefüge

Diese Diplomarbeit widmet sich der Untersuchung ausgewählter Bereiche der DSGVO und deren Auswirkungen auf das österreichische DSG. Der Hauptteil der Arbeit befasst sich insb. mit den sogenannten „Betroffenenrechten“ sowie deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Diesbezüglich wird, soweit dies möglich ist, die derzeitige Rechtslage unter Heranziehung der einschlägigen Judikatur mit jener nach der DSGVO verglichen, um die Unterschiede herauszuarbeiten.

Die Auswirkung der Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL auf Wahrnehmung- und Nutzungsverträge

Wahrnehmungsverträge, durch welche der Urheber einer Verwertungsgesellschaft, wie der AKM, ein Werk zur effektiven Rechtswahrnehmung überträgt. Sowie das Pendant, der Nutzervertrag, durch den einer Nutzerorganisationen, beispielsweise Spotify, eine Lizenz zur Weiterverbreitung des Werks von der Gesellschaft gewährt wird, erfahren grundlegende Änderungen durch eine neue EU Richtlinie, diese werden in folgender Arbeit thematisiert und dargestellt.

Medienfusions- und Konzentrationskontrolle in Deutschland und Österreich im Rechtsvergleich – Analyse der Funktionsgrenzen des Kartellrechts“

Die Freiheit und die Vielfalt bzw. Pluralität1 der Medien sind komplementäre Postulate einer demokratisch verfassten Gesellschaftsordnung.2 Während die Medienfreiheit das Recht das Einzelnen schützt, seine Meinung ungehindert von Zwängen zu bilden und mittels der Medien zu verbreiten sowie sich im Diskurs und der Interaktion mit anderen seine Meinung zu bilden, erfordert die Medienvielfalt oftmals eine Reglementierung derselben. Nur durch eine Beschränkung ist es möglich, verschiedenen gesellschaft- lichen Strömungen Gehör zu verschaffen und ein buntes Bouquet unterschiedlicher Meinungen mittels der Medien zu transportieren. Insoweit steht die Vielfalt der Medien, welche in leitbildhafter Umsetzung als Keimzelle einer Vielfalt der Meinungen betrach- tet wird, in einem immanenten Spannungsverhältnis zur Medienfreiheit.

EuGH 13.10.2011, C-439/09 – Selektive Vertriebsvereinbarungen und der Onlinehandel

Diese Arbeit soll Klarheit in Bezug auf die Zulassigkeit von Plattformverboten im selektiven Vertrieb bringen. Zur Klarung dieser Frage werden insb die Erkenntnisse aus der E Pierre Fabre einfließen.
Nach einer kurzen Ubersicht uber den Sachverhalt der Entscheidung werden die grundsatzlichen Eigenschaften selektiver Vertriebssysteme behandelt (s III). Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme im Rahmen des Art 101 Abs 1 AEUV (s III.3.1) bzw innerhalb der Gruppenfreistellungsverordnung für den vertikalen Vertrieb12, im Folgenden GVO vV, gelegt (s III.3.2). Auf die Einzelfreistellung gem Art 101 Abs 3 AEUV wird nicht eingegangen, da das vorrangige Ziel dieser Arbeit die Feststellung genereller Grundsätze zur Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit eines Verkaufsverbotes über das Internet sein soll.
Danach folgt eine Besprechung der Entscheidung mit Fokus auf die vom EuGH unbeantworteten Fragen. Die Ergebnisse sollen Grundlage für das anschließende Kapitel sein, indem ausführlich besprochen wird, ob ein Hersteller im Rahmen eines selektiven V ertriebssystems Händlern ein V erbot des V erkaufs über Drittanbieter-Plattformen vorschreiben darf.
Schlussendlich erfolgt eine Zusammenfassung und abschließende Bewertung der Rechtslage.

‘Wintersteiger’—Austrian Supreme Court refers jurisdiction question in AdWord

The Austrian Supreme Court of Justice (OGH) has referred a request for a preliminary ruling to the Court of Justice of the European Union (ECJ) concerning the interpretation of ‘the place where the harmful event occurred or may occur’ under Article 5(3) of Council Regulation 44/2001 in cases of keyword advertising.