Semi­nar “Spe­zi­fi­sche Aspekte des Wett­be­werbs­rechts zur digi­ta­len Welt” – Bericht

Am Vereinssitz von IT-LAW.AT machte RA Dr Hanno Wollmann zum Titel “Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte” einen kurzweiligen Streifzug durch die Sicht des Kartellrechts auf Google, Facebook, Amazon & Co.

Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei darauf, ob die traditionellen Modelle für die Marktabgrenzung in der digitalen Welt noch geeignet sind. Sind Märkte ausschließlich bei direkter Monetisierung gegeben? Kann suchgebundene Online-Werbung in Zeiten des Big Data bzw Targeting noch als eigener Markt abgegrenzt werden? Welchen Einfluss hat Datenschutz(recht) auf den Online-Wettbewerb? Sind Netzwerkeffekte durch den Prozess der kreativen Zerstörung nach Schumpeter „aufzulösen“? Fördern oder schaden Preisparitätsklauseln dem Online-Plattformen-Wettbewerb? Warum funktioniert der internationale Wettbewerb im E-Commerce nicht – ausgehend davon, dass nur 15% davon grenzüberschreitend ist? Sind die Aufgriffsschwellen in der Fusionskontrolle im Lichte der „Internet-Blase“, also Firmenwerte ohne Umsätze, zu gering? Braucht die schnelllebige Online-Welt den Mut zu einstweiligen Maßnahmen der Kartellbehörden bzw –gerichte und sind diese dafür überhaupt gerüstet?

Diese und andere spannende Fragen wurden beim ausgezeichnet besuchten Seminar mit einem aktiven Publikum diskutiert. Es wurde mit dem Ergebnis geschlossen, dass die bestehenden Instrumente des Kartellrechts grundsätzlich auch für digitale Märkte ausreichen, aber doch im Detail traditionelle Beurteilungsschemen kritisch zu überdenken und neue – insbesondere ökonomischere – Ansätze verfolgt werden sollten.

 

Der Sommer ist da und das Herbstprogramm steht fest

IT-LAW.AT geht in die wohlverdiente Sommerpause. Aber nicht ohne ein spannendes Herbstprogramm ab September anzukündigen.

Hier nun das fixiert Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr:

  1. IT-LAW.AT Seminar „Spezifische Aspekte des Wettbewerbsrechts zur digitalen Welt“ von RA Dr. Hanno Wollmann, LL.M. am 4.9.2015
  2. IT-LAW.AT Seminar „Aktuelles zum Domainrecht“ von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. am 25.9.2015
  3. IT-LAW.AT Seminar „Die UrhG-Novelle 2015“ von RA Dr. Albrecht Haller am 16.10.2015
  4. IT-LAW.AT Seminar „Geheimdienstabkommen und Spionageaffären“ von NRAbg. Dr. Peter Pilz am 13.11.2015
  5. IT-LAW.AT Symposium 2015 „Internet of Things“ mit diversen Vortragenden am 25.11.2015 (kostenpflichtig)
  6. IT-LAW.AT Seminar „Steuerreform – Neues mit Jahreswechsel“ von MMag. Thomas Stranzinger, LL.M. am 11.12.2015

Anmeldungen sind ab sofort an seminar@it-law.at möglich. Die Seminare sind natürlich für Mitglieder kostenlos.

Zur Auflockerung und zum Networken trifft sich IT-LAW.AT am 8.10.2015 auf der Wiener Wiesn und spielt am 6.11., 13.11. und 28.11.2015 wieder beim hauseigenen Fußballturnier. Mehr Infos zu allen Veranstaltungen unter Termine.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Partnern einen wunderschönen Sommer, hoffentlich ein paar erholsame Urlaubswochen und freuen uns auf ein Wiedersehen im September.

Cybersecurity: die vermeintliche Sicherheit im Netz

Am 12. Juni 2015 nutzten 15 IT-LAW.AT-Mitglieder die Gelegenheit in den wunderschönen Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie am Seminar von Rechtsanwalt und IT-LAW.AT-Vorstandsmitglied Dr. Lukas Feiler teilzunehmen. Dr. Feiler hielt einen sehr informativen und praxisrelevanten Vortrag zum Thema „Cybersecurity: Rechtliche Risiken richtig erkennen, bewerten und reduzieren“.

Die zentralen Herausforderungen im Bereich Cybersecurity sind groß und unterliegen einem stetigen Wandel – Angreifer verfügen mittlerweile über professionelle Fähigkeiten, die Angriffsfläche wird immer größer und weder Technologie noch Menschen sind perfekt. Aus diesen Gründen ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Cybersicherheits-Risiken es gibt. Diese Risiken, wie beispielsweise die persönliche Haftung der Geschäftsführung für IKS, wurden von Dr. Feiler in Verbindung mit Praxisbeispielen dargestellt.

Weiters wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten der sinnvollen Risikobewertung sowie Risikobehandlung bestehen. Die qualitative und quantitative Risikobewertungen und damit zusammenhängende Probleme stellten einen Schwerpunkt der Risikobewertung dar.

Der Vortrag wurde durch Fragen der aufmerksamen Zuhörer und einer anschließenden Diskussion abgerundet.

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Due Diligence im IT-Bereich

Am 29.5.2015 fand das spannende IT-LAW.AT Seminar Due Diligence im IT-Bereich von Mag. Roland Marko, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG  in deren Kanzleiräumlichkeiten statt.  Die (legal) IT Due Diligence nimmt bei Unternehmenstransaktionen einen immer höheren Stellenwert ein, deswegen fanden sich trotz des traumhaften Wetters  und des parallenen IT-LAW.AT Fußballturniers viele Zuhörer zum Seminar ein.

Es wurden alle Probleme in diesem Bereich ausführlich dargelegt und man konnte sich einen guten Überblick über die derzeitige Rechtslage verschaffen.

Generell gilt: Je größer die Bedeutung der IT für das Zielunternehmens, desto tiefgreifender die IT Due Diligence. Eine umfassende IT-Unterstützung sämtlicher wichtiger Geschäftsprozesse wird auch eine umfassende Prüfung der betreffenden „IT-Assets (zB Vertragsverhältnisse, Lizenzen, Mitarbeiter etc) und der zugrunde liegenden Risiken erfordern.

Insbesondere ist aus rechtlicher Sicht die Frage nach der Werthaltigkeit und Nachhaltigkeit der IT-Infrastruktur der Zielgesellschaft sowie die Frage der Überführbarkeit der IT-Assets in die Ziel-Struktur zu beleuchten. Die Vertragsüberprüfung hängt davon ab, ob es sich bei dem Unternehmensübergang um einen Asset (Einzelrechtsnachfolge) oder Shared Deal handelt.

Weiters wurden Fragen der Rechteinhaberschaft an selbst erstellter Individualsoftware, der ordnungsgemäßen Einbindung von Open Source Komponenten, der Verwendung von Gebrauchtsoftware und des Ausgangs des letzten Lizenz Audits, von bestehenden Outsourcing-Verhältnissen oder neuerer IT-Trends wie Cloud Computing oder Bring Your Own Device erörtert.

Einen besonderen Mehrwert bringt eine IT Due Diligence dort, wo in der Post-Merger-Phase die IT-Organisation und -Infrastruktur des Zielunternehmens aus den Strukturen der Verkäufer herausgelöst und in die Strukturen des Käufers eingepasst werden muss.

Auch das Thema Datenschutz ( inkl. Datensicherheit) wurde in diesem Zusammenhang  umfassend dargestellt und führte zu zahlreichen Fragen und Diskussionen.

BDO bei 23. IT-LAW.AT Turnier siegreich

Bei optimalen Fußballbedingungen fand am 29.5.2015 das 23. IT-LAW.AT Fußballturnier traditionellerweise im Sportcenter-Donaucity statt.

 

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Das Siegertema der BDO

Diesmal konnten sich die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der BDO in einem hart umkämpften Finale mit 2-1 gegen die Rechtsanwälte von bpv HÜGEL & Partner durchsetzen. Auf den Plätzen folgen FRESHFIELDS und der Verwaltungsgerichtshof.

Weiters das Viertelfinale erreichten PWC, Herbst-Kinsky Rechtsanwälte, die KPMG sowie die wiederum (fast) ihr volles Potenzial ausschöpfende Mannschaft von IT-LAW.AT.

 

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Zweiter Platz für die Rechtsanwälte von bpv Hügel

 

 

Das Feld komplettieren Deloitte, der FC Insolvenz, DLA Piper Rechtsanwälte, Brandl /Talos & Partner, Höhne in der Maur & Partner, Taylor Wessing ENWC, Wolf Theiss & Partner sowie Prochaska Rechtsanwälte (ohne Spiel). In der „ewigen Rangliste“ übernimmt Deloitte trotz nicht überzeugender Turnierleistung die Führung.

 

 

Das Endergebnis:

  1. BDO

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    Als Dritter noch am Podest – Freshfields

  2. bpv Hügel & Partner
  3. Freshfields Rechtsanwälte
  4. VwGH
  5. PriceWaterhouseCoopers (PWC)
  6. Herbst Kinsky Rechtsanwälte
  7. KPMG
  8. IT-LAW.AT
  9. Deloitte
  10. FC Insolvenz
  11. DLA Piper Rechtsanwälte
  12. Brandl Talos & Partner Rechtsanwälte
  13. Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte
  14. Taylor  Wessing ENWC Rechtsanwälte
  15. Wolf Theiss & Partner Rechtsanwälte
  16. Prochaska Havranek Rechtsanwälte

 

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Pokalübergabe der Turnierleitung an die Siegermannschaft

 

 

Das war das Brush-Up Seminar 2015

Auch heuer fanden sich wieder rund 15 wissbegierige Vereinsmitglieder zum alle zwei Jahre statt findenden Brush-Up Seminar zu Aktuellem aus Datenschutz-, Medien-, Urheber- und Telekomrecht, in Spitz an der Donau ein.

Der erste Tag begann um 13 Uhr mit Dr. Werner Röggla (Senatspräsident des OLG Wien), der über aktuelle Fälle und Entwicklungen im Medienrecht berichtete, die wie wir erfuhren,  zu knapp 80% auf die journalistische Finesse von ÖSTERREICH und Heute zurückgehen.

Dr. Hans Peter Lehofer (Richter am VwGH) referierte in seinem Seminar zu Aktuellem und Änderungen im Telekommunikationsrecht hauptsächlich über Änderungen die wir auf Grund der RL 2014/61/EU (Kostensenkungs-RL) im TKG zu erwarten haben und konnte den Anwesenden interessante Einblicke zur Frequenzversteigerung geben.

Nach den geistig fordernden Seminaren, sollte etwas für die lukullischen Bedürfnisse der Teilnehmer getan werden. Daher ging es zur Weinverkostung zum Weingut Lagler, wo eine wunderbare Auswahl lokaler Weine und eine Brettljause die ideale Begleitung angeregter Diskussionen bildeten. Für Informationsrechtler eher ungewöhnlich, erregte die bevorstehende Novellierung des Strafrechts die Gemüter so sehr, dass es noch längerer Diskussion dazu bis spät in die Nacht bedurfte.

Am nächsten Tag gab Dr. Albrecht Haller (Rechtsanwaltskanzlei Haller) einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht und berichtete von bevorstehenden UrhR Novellen (inkl. Speichermedienabgabe?) und österreichischen Fällen vor dem EuGH.

Nach einem stärkenden Mittagessen, das natürlich zum ausführlichen Fachsimpeln einlud, schaffte es Dr. Matthias Schmidl (Stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde) die Teilnehmer für den letzten Vortrag zum Datenschutzrecht zu begeistern. Insbesondere die Ausführungen zu (genehmigungspflichtigen!) Dash-Cams, Wildkameras und Go-Pro’s luden alle noch einmal ein, vor der Abreise aktiv mitzudiskutieren.

Alles in Allem war das Brush-Up Seminar wieder ein voller Erfolg und alle Teilnehmer verließen Spitz an der Donau mit der festen Überzeugung, in zwei Jahren wiederzukehren.

„Europe vs Facebook“, David gegen Goliath oder zuerst mal der Zuständigkeitsstreit der Richter

Rund 8 Monate nach Klagseinbringung fand am 9. April die erste Tagsatzung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien statt. Terminlich nicht ganz zufällig gewählt, begrüßte IT-LAW.AT bereits am nächsten Tag RA Dr. Wolfram Proksch, LL.M., den Rechtsanwalt von Mag. Maximilian Schrems und ein langjähriges Vereinsmitglied, zum Freitagsseminar in der Reihe „von Mitgliedern – für Mitglieder“. Herr Mag. Schrems ist jener junge Jurist, der sich bereits seit längerer Zeit der Durchsetzung seines Grundrechtes auf Datenschutz gegenüber dem Internetgiganten Facebook Inc verschrieben hat. Sowohl in Irland, dem europäischen Sitzstaat der Firma, als auch jetzt in Österreich im Rahmen einer Sammelklage versucht er nicht nur für sich, sondern auch zahlreiche Unterstützer den Umgang mit Datenschutz bei Facebook nachhaltig zu verändern.

Weit über 20 Teilnehmer lauschten aufmerksam den Ausführungen von Wolfram Proksch über die bisherige Aktivitäten von Herrn Mag. Schrems vor der irischen Datenschutzbehörde (oder besser „Behörderl“) und den österreichischen Gerichten. Ein Vorabentscheidungsverfahren aus Irland zum „Safe Harbour“-Abkommen und eine verfahrensrechtlich äußerst spannende Sammelklage dürfen bereits auf eine spannende Vorgeschichte mit unerwartet, detaillierten Datenauskünften von Facebook, wehrharften Behörden, einer Prozessfinanzierung und tausenden Forderungsabtretungen zurückblicken. IT-LAW.AT bekam im Rahmen dieses Seminars einen tiefen, exklusiven Einblick in die Strategie von „Europe vs Facebook“ und durfte dabei auf hohem fachlichem Niveau mögliche Fortschrittsszenarien im Prozess diskutieren.

Hätte man kurz zuvor in die Zeitung geblickt, könnte man meinen, der Prozess sei kurz vor seinem Ende. Tatsächlich aber wurde bisher ausschließlich die Frage der Zuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien erörtert. Diese steht jetzt erstmal zur Entscheidung an. Erst danach wird man sich den eigentlichen Fragen widmen können, nämlich ob die Datenverwendungsrichtlinien von Facebook dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen, ob das NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“ bei dieser Beurteilung eine Rolle spielt, ob die Einführung des Dienstes „Graph Search“ durch Facebook zulässig ist, ob Nutzerdaten von Facebook unberechtigt an Dritte weitergegeben werden und ob den allenfalls geschädigten Nutzern, die Herrn Mag. Schrems in der Sammelklage beigetreten sind, Schadenersatz zusteht. Das Verfahren wird sicherlich noch dauern und wir hoffen Wolfram Proksch in einiger Zeit wieder für ein Update in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.

Worum geht es beim IT-LAW.AT Symposium 2015?

Jedes Jahr rund um den Jahreswechsel fragen wir nach Ihrer Meinung zu IT-LAW.AT. Ihre Kritik, Ihr Lob und Ihre Vorschläge lassen wir in unser Vereinsprogramm einfließen. Niemand mag Umfragen, daher danke für Ihre Teilnahme an unserer Mitgliederbefragung. Jetzt darf ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung des Ergebnisses geben:

Vorweg, Ihre Zufriedenheit mit IT-LAW.AT ist weiterhin hoch. 4,35 von 5 Sternen freuen uns sehr. Auch die Fachveranstaltungen bekommen gute Noten (4,05 von 5 Sternen). Die Website findet vom Aufbau Ihren Zuspruch, aber an den Inhalten können wir noch arbeiten. Nicht nur deshalb, weil 59,1% gerade an den Publikationen sehr interessiert sind. Unser IT-LAW.AT Award wird heuer beim Symposium vergeben und trägt hoffentlich dazu bei, dass wir viele Beiträge unserer Mitglieder auf der Website veröffentlichen dürfen. Die beliebtesten Fachveranstaltungen sind weiterhin das Symposium (68,2% Nennungen unter den Teilnehmern) und die Seminare (95,5%). Diese werden wir natürlich weiterhin pflegen. Bei den Themen haben heuer Datenschutzrecht (68,2%), Telekommunikationsrecht (54,5%) und E-Commerce-Recht (40,9%) die Top-Positionen inne. Daher haben wir uns für das heurige Symposium im November für das Thema „Internet of Things“ entschieden und haben bereits mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen. Kommen wir zu den eher kritisch bewerteten Bereichen: unsere Auftritte auf anderen Internet-Plattformen sind (zeitbedingt) wenig gepflegt und daher auch nicht von großem Interesse. Wir werden überlegen, ob und was wir davon weiterführen. Unsere Verbindung zum Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht und unsere Kooperation mit der Zeitschrift „Medien und Recht“ werden weiterhin begrüßt. Daran halten wir fest.

Zum ersten Mal sind die Fachveranstaltungen mit 68,2% der Nummer-1-Grund, warum Sie bei IT-LAW.AT sind. Networking mit IT-(Rechts-)Experten (54,5%) und Meinungsaustausch mit anderen Mitgliedern (54,5%) folgen dicht dahinter. Ein voller Vereinskalender schafft dafür die besten Voraussetzungen. Ich hoffe, Sie auch dieses Jahr wieder bei vielen IT-LAW.AT Events begrüßen zu dürfen.

Frei nach dem Motto „nach der Befragung ist vor der Befragung“ brauchen Sie natürlich für Ihr Feedback nicht auf nächstes Jahr warten. Ich freue mich jederzeit von Ihnen zu hören oder zu lesen.

Emotionen- und Konfliktmanagement für Juristen

Die Seminarreihe „von Mitgliedern – für Mitglieder“ 2015 wurde am 27.  Februar 2015 mit dem Seminar „Emotionen- und Konfliktmanagement für Juristen“ eröffnet. Besonders Juristen erleben in ihrem Berufsalltag oftmals Situationen, die stark von Emotionen und Konflikten geprägt sind: bei Vertragsverhandlungen, vor Gericht oder als Führungskraft in einem Unternehmen. Mag. Barbara Humar-Simeaner und Dr. Karin Medved informierten in angenehmer Atmosphäre zu Themen wie Bedeutung von Emotionen, Entstehung und Arten von Konflikten, Eskalation und Deeskalation, konstruktive/gewaltfreie Kommunikation, uvm. Die Theorie wurde durch Experimente, an denen die Seminarbesucher neugierig und interessiert teilnahmen, veranschaulicht. So versuchten die Teilnehmer am Gesichtsausdruck einer Person deren Emotionen zu erkennen. Die Einordnung in eines von 4 Energiemustern half dabei, mehr über den eigenen Verhaltenstyp zu erfahren. Mag. Humar-Simeaner und Dr. Medved gaben praxisnahe Tipps zur konstruktiven/gewaltfreien Kommunikation und stellten Instrumente zur Entspannung sowie Selbstkontrolle/-beeinflussung vor.

Im Laufe des Nachmittages wurde deutlich, wie einflussreich Emotionen und Stimmungen im beruflichen Alltag sind. Die Vortragenden weckten die Aufmerksamkeit zur aktiven Wahrnehmung eigener und fremder Emotionen und zeigten wie man sich auf schwierige Situationen im Berufsalltag vorbereiten kann.